Behandlung von kommunalem Abwasser (bis 2027)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 91/271/EWG – Behandlung von kommunalem Abwasser

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufhebung

Richtlinie 91/271/EWG wird mit Wirkung vom aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2024/3019 (siehe Zusammenfassung) ersetzt. Einige Vorschriften werden danach jedoch weiter Anwendung finden.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten, wobei für die verschiedenen Anforderungen unterschiedliche Termine galten. 1998 erließ die Kommission die Richtlinie 98/15/EG, um bei bestimmten Regeln aufgrund der unterschiedlichen Auslegungen in den EU-Ländern Klarheit zu schaffen. Die Richtlinie trat am in Kraft. Für Länder, die der EU seit 2004 beigetreten sind, gelten andere Termine. Diese sind in den Beitrittsverträgen der jeweiligen Länder festgelegt.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Eutrophierung. Die Anreicherung des Wassers mit Nährstoffen, die u. a. zu einem erhöhten Algenwachstum und somit zu einer unerwünschten Beeinträchtigung des biologischen Gleichgewichts und der allgemeinen Qualität des Gewässers führt.
  2. Zweitbehandlung. Ein Vorgang, der in der Regel eine biologische Behandlung vorsieht, damit die Anforderungen der Richtlinie in Anhang I erfüllt werden.
  3. Empfindliche Gebiete. Natürliche Gewässer, die in naher Zukunft eutrophisch sind oder werden können, wenn keine Schutzmaßnahmen getroffen werden, oder Gewässer, die einer vorzeitigen Behandlung bedürfen, um die Einhaltung anderer EU-Richtlinien (z. B. der Trinkwasserrichtlinie) zu erreichen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom , S. 40-52).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 91/271/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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