Wasser in angemessener Güte in Europa (Gewässerschutz-Richtlinie)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2000/60/EG – Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

In dieser Richtlinie werden Regeln festgelegt, um eine weitere Verschlechterung des Zustands von Wasserkörpern in der Europäischen Union (EU) zu verhindern und bis 2015 einen „guten Zustand“ von Europas Flüssen, Seen und Grundwasser zu erreichen.

Dazu gehört insbesondere

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Rechtsvorschriften übertragen den nationalen Behörden klare Zuständigkeiten. Sie müssen

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Die Nachfrage nach Wasser in ausreichender Menge und angemessener Güte steigt permanent in allen Anwendungsbereichen, dies bringt die Gewässer der EU unter wachsenden Druck. Diese Richtlinie dient dem Schutz und der Verbesserung der Wasserqualität.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Oberflächengewässer: Alle Binnengewässer mit Ausnahme des Grundwassers sowie Übergangsgewässer und Küstengewässer.
  2. Grundwasser: Alles unterirdische Wasser.
  3. Binnengewässer: Alle an der Erdoberfläche stehenden oder fließenden Gewässer.
  4. Übergangsgewässer: Die Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im Wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom , S. 1–73).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2000/60/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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