Wechselkursmechanismus zwischen dem Euro und den teilnehmenden nationalen Währungen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entschließung des Europäischen Rates über die Einführung eines Wechselkursmechanismus

Abkommen zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (2006)

Abkommen zwischen der EZB und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens von 2006 (2020)

Abkommen zwischen der EZB und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens von 2006 (2022)

WAS IST DER ZWECK DER ENTSCHLIEẞUNG UND DER ABKOMMEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRETEN DIE ENTSCHLIEẞUNG UND DIE ABKOMMEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Entschließung des Europäischen Rates über die Einführung eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion Amsterdam, (ABl. C 236 vom , S. 5-6).

Abkommen vom zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (ABl. C 73, , S. 21-27).

Die 2020 beschlossene Änderung des Abkommens von 2006 wurde in den Originaltext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Abkommen vom zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten zur Änderung des Abkommens vom zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken der nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten über die Funktionsweise eines Wechselkursmechanismus in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (ABl. C 12 vom , S. 3-6).

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