Mietfahrzeuge für den Güterkraftverkehr

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2006/1/EG über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

VERWENDUNG VON FAHRZEUGEN, DIE VON IM HOHEITSGEBIET EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS NIEDERGELASSENEN UNTERNEHMEN GEMIETET WURDEN

Jeder Mitgliedstaat der EU lässt zu, dass Fahrzeuge, die von im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats niedergelassenen Unternehmen gemietet wurden, in seinem Hoheitsgebiet verwendet werden, wenn:

Dokumentation

Der Nachweis, dass die Fahrzeuge die Anforderungen erfüllen, muss anhand der Vorlage folgender mitgeführter Unterlagen in Papierform oder in elektronischer Form erbracht werden:

Bedingungen für die Verwendung von Mietfahrzeugen im Güterkraftverkehr

Berichterstattung

Die Europäische Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union bis 7. August 2027 einen Bericht über die Umsetzung und Auswirkungen dieser Richtlinie.

Die Anwendung dieser Richtlinie beeinträchtigt nicht die Anwendung der EU-Vorschriften über

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die durch die Richtlinie (EU) 2022/738 zur Änderung eingeführten aktualisierten Vorschriften sind bis zum 6. August 2023 in nationales Recht umzusetzen.

HINTERGRUND

Die Richtlinie 2006/1/EG kodifizierte und ersetzte die vorherige Richtlinie: Richtlinie 84/647/EWG.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Fahrzeug. Ein Kraftfahrzeug, ein Anhänger, ein Sattelanhänger oder eine Fahrzeugkombination, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind.
Mietfahrzeug. Jedes Fahrzeug, das einem Unternehmen im Rahmen eines Vertrages mit dem Unternehmen, das das Fahrzeug bereitstellt, für Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung gestellt wird.

HAUPTDOKUMENTE

Richtlinie 2006/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr (kodifizierte Fassung) (ABl. L 33 vom 4.2.2006, S. 82-85).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2006/1/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG des Rates (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51-71).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über gemeinsame Regeln für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Neufassung) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 72-87).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 14.07.2022