Sicherheit im Seeverkehr: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EMSA hat Kernaufgaben und unterstützende Aufgaben.

Kernaufgaben

Die EMSA betreibt zudem das Europäische Datenzentrum für die Fernidentifizierung und -verfolgung von Schiffen sowie das gemeinschaftliche Überwachungs- und Informationssystem für den Schiffsverkehr (SafeSeaNet). Ferner kann die Agentur operative Unterstützung bei der Untersuchung von Ereignissen mit Todesfällen oder ernsthaften Verletzungen leisten.

Unterstützende Aufgaben

Diese Aufgaben übernimmt die EMSA nur, wenn sie damit einen beträchtlichen Mehrwert schafft, wenn dadurch keine Doppelarbeit entsteht und wenn sie mit diesen Maßnahmen nicht in das nationale Recht der Mitgliedstaaten oder ihre Verpflichtungen eingreift. Diese Aufgaben stehen im Zusammenhang mit Umweltangelegenheiten, dem Erdbeobachtungsprogramm für Umwelt und Sicherheit (neuer Name Copernicus) sowie Binnenwasserstraßen.

EMSA-Kontrollbesuche und Inspektionen

Die EMSA besucht die Mitgliedstaaten, um die Kommission und die nationalen Verwaltungen bei folgenden Maßnahmen zu unterstützen:

Gliederung

Beziehung zwischen der EMSA und der Europäischen Grenz- und Küstenwache

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (ABl. L 208 vom , S. 1-9).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 wurden in den Originaltext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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