Gruppe für Frequenzpolitik
Mit diesem Beschluss wird eine beratende Gruppe für Frequenzpolitik eingerichtet. Mit der Einsetzung der Gruppe für Frequenzpolitik verfügt die Europäische Union über eine gemeinsame Plattform der Mitgliedstaaten, der Kommission und aller Beteiligten für die Koordinierung der Funkfrequenznutzung.
RECHTSAKT
Beschluss 2002/622/EG der Kommission vom 26. Juli 2002 zur Einrichtung einer Gruppe für Frequenzpolitik.
ZUSAMMENFASSUNG
Ziel
Die Gruppe soll die Kommission in folgenden Bereichen unterstützen und beraten:
Falls erforderlich besteht für die Gruppe die Möglichkeit, die Kommission bei der Ausarbeitung von gemeinsamen politischen Zielen zu unterstützen, die dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgeschlagen werden, sofern dies zur Förderung einer wirksamen Koordinierung der Interessen der Europäischen Union in internationalen Organisationen, die für Funkfrequenzangelegenheiten zuständig sind, erforderlich ist.
Mitglieder
Die Gruppe umfasst einen Regierungssachverständigen je Mitgliedstaat sowie einen Vertreter der Kommission.
Arbeitsverfahren
Die Gruppe nimmt auf Antrag der Kommission oder auf eigene Initiative Stellungnahmen an die Kommission an. Das Europäische Parlament oder der Rat können die Kommission um eine Stellungnahme oder um einen Bericht der Gruppe bitten. In diesem Fall wird die Gruppe diese Stellungnahme verabschieden, die anschließend von der Kommission an das Organ weitergeleitet wird, das diese angefordert hat.
Die Gruppe kann Beobachter, einschließlich von Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und denjenigen Staaten, die Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union sind, sowie vom Europäischen Parlament, von der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Fernmeldewesen (CEPT) (EN) und vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) (EN) zur Teilnahme an ihren Sitzungen einladen.
Konsultation
Im Hinblick auf Offenheit und Transparenz muss die Gruppe, sobald es sich als notwendig erweist, Konsultationen mit den Beteiligten, insbesondere den Marktteilnehmern, Verbrauchern und Endbenutzern, durchführen.
Vertraulichkeit
Ist die Kommission der Ansicht, dass die beantragte Stellungnahme eine Angelegenheit vertraulicher Art betrifft, unterliegen die Mitglieder der Gruppe - sowie eventuelle andere teilnehmende Personen - der Verpflichtung, ihnen durch die Arbeit der Gruppe bekannt gewordene Informationen nicht weiterzugeben.
Ergänzung zum Frequenzausschuss
Die Arbeiten der Gruppe ergänzen die Arbeiten des Frequenzausschusses, der durch die Frequenzentscheidung eingerichtet wurde.
Schlüsselwörter des Rechtsakts
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss 2002/622/EG |
27.7.2002 |
- |
ABl. L 198 vom 27.7.2002 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss 2009/978/EG |
7.1.2010 |
- |
ABl. L 336 vom 18.12.2009 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Entscheidung 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft („Frequenzentscheidung“) [Amtsblatt L 108 vom 24.4.2002].
Die vorliegende Entscheidung dient der Schaffung eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens, um die Frequenznutzung innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen und zu rationalisieren.
Letzte Änderung: 16.09.2010