Straßenverkehrssicherheit: Führerschein

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie führt Folgendes aus:

Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen

Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine werden gegenseitig anerkannt. Es werden folgende Führerscheinklassen festgelegt:

Eine Äquivalenztabelle für diese Klassen und jene, die für die von den Mitgliedstaaten vor dieser Richtlinie ausgestellten Führerscheine festgelegt wurden, sind in Beschluss (EU) 2016/1945 enthalten.

Bedingungen für das Ausstellen von Führerscheinen

Führerscheinprüfer

Änderungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (ABl. L 403 vom 30.12.2006, S. 18-60)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2006/126/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2021/267 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2021 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf die anhaltende COVID-19-Krise hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts und für die Verlängerung bestimmter in der Verordnung (EU) 2020/698 vorgesehenen Zeiträume (ABl. L 60 vom 22.2.2021, S. 1-20)

Verordnung (EU) 2020/698 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2020 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen im Hinblick auf den COVID-19-Ausbruch hinsichtlich der Erneuerung oder Verlängerung bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen und der Verschiebung bestimmter regelmäßiger Kontrollen und Weiterbildungen in bestimmten Bereichen des Verkehrsrechts (ABl. L 165 vom 27.5.2020, S. 10-24)

Beschluss (EU) 2016/1945 der Kommission vom 14. Oktober 2016 über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen (ABl. L 302 vom 9.11.2016, S. 62-162)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 575/2014 der Kommission vom 27. Mai 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 383/2012 zur Festlegung technischer Anforderungen in Bezug auf Führerscheine, die ein Speichermedium (einen Mikrochip) enthalten (ABl. L 159 vom 28.5.2014, S. 47-49)

Verordnung (EU) Nr. 383/2012 der Kommission vom 4. Mai 2012 zur Festlegung technischer Anforderungen in Bezug auf Führerscheine, die ein Speichermedium (einen Mikrochip) enthalten (ABl. L 120 vom 5.5.2012, S. 1-11)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 07.07.2021