Sichere Nutzung von Mobiltelefonen an Bord von Flugzeugen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entscheidung 2008/294/EG – Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Dienste)

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHEIDUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Gesamtrahmen für die Nutzung der Mobiltelefone hängt von zwei Faktoren ab:

Eine Lizenz, die von einem Land über die Konformität der MCA-Ausrüstung ausgestellt wird, gilt in allen EU-Ländern. Dadurch soll im gesamten Luftraum der EU eine unterbrechungsfreie Bereitstellung von MCA-Diensten für Fluggäste ermöglicht werden.

Geltungsbereich

Vorgang

Sicherheit

Bevor eine Komponente zur Installation an Bord eines Flugzeugs zugelassen werden kann, muss dafür ein Lufttüchtigkeitszeugnis bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit eingeholt werden. Das MCA-System ist daher aus luftfahrttechnischer Sicht sicher.

Die EU-Länder können technische Beschränkungen festsetzen, um funktechnische und andere Störungen an den terrestrischen Kommunikationsnetzen zu verhindern, die durch Signalübertragungen von den Mobilfunkgeräten der Fluggäste bzw. an diese Mobilfunkgeräte verursacht werden.

WANN TRITT DIE ENTSCHEIDUNG IN KRAFT?

Die Entscheidung ist am 7. April 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

RECHTSAKT

Entscheidung 2008/294/EG der Kommission vom 7. April 2008 über harmonisierte Frequenznutzungsbedingungen für den Betrieb von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Diensten) in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 98 vom 10.4.2008, S. 19-23)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Entscheidung 2008/294/EG wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung der Kommission vom 7. April 2008 über die Genehmigung von Mobilfunkdiensten an Bord von Flugzeugen (MCA-Diensten) in der Europäischen Gemeinschaft (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1257) (ABl. L 98 vom 10.4.2008, S. 24-27)

Letzte Aktualisierung: 28.06.2016