Durch Richtlinie 2009/123/EG wurde Richtlinie 2005/35/EG geändert, um die Vorschriften über die Meeresverschmutzung durch Schiffe zu verbessern und sicherzustellen, dass die Verantwortlichen für die Einleitungen von Schadstoffen angemessenen Sanktionen unterliegen. Sie fordert die EU-Länder auf, Vorschriften über die Verantwortung von juristischen Personen privaten Rechts3 wie z. B. Unternehmen einzuführen.
Richtlinie 2009/123/EG fordert die Behörden der EU-Länder außerdem auf, dass Verstöße mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Sanktionen geahndet werden. Das betrifft auch minder schwere Verstöße. Sie kooperieren, wenn ein Schiff sich einer illegalen Einleitung in ihrem Hoheitsgewässer schuldig gemacht hat, bevor es in einem anderen EU-Land anlegt.
Sie ist am in Kraft getreten. Die Umsetzung in nationales Recht in den EU-Ländern musste bis erfolgen.
Der Untergang der „Prestige“ im November 2002 und der Untergang der „Erika“ im Dezember 1999 machen deutlich, wie wichtig ein noch umfassenderer Kampf gegen die Meeresverschmutzung durch Schiffe ist. Dabei sind Unfälle keineswegs die Hauptursache für die Verschmutzung, ein Großteil wird durch vorsätzliche Einleitungen (Tankwaschen und Entsorgung von Altölen) verursacht.
Mit dem vorliegenden Rechtsrahmen werden Teile der einschlägigen Bestimmungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von 1973 und das zugehörige Protokoll von 1978 (bekannt als Marpol-Übereinkommen) ins EU-Recht übernommen.
Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Meeresverschmutzung durch Schiffe und die Einführung von Sanktionen für Verstöße (ABl. L 255 vom , S. 11-21)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2005/35/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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