Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 zum Gemeinsamen Vokabular der EU für öffentliche Aufträge

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) (Abl. L 340, , S. 1-562)

Änderungsrechtsakte und die vorgenommenen Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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