Etikettierung von Lebensmitteln, die genetisch veränderten Mais oder genetisch veränderte Sojabohnen enthalten

1) ZIEL

Die Anforderungen an die Etikettierung von aus genetisch verändertem Mais oder genetisch veränderten Sojabohnen hergestellten Lebensmitteln sollen auf Gemeinschaftsebene harmonisiert werden, um eine gebührende Information der Endverbraucher über diesen Umstand zu gewährleisten und um neue Hemmnisse für den innergemeinschaftlichen Handel durch voneinander abweichende einschlägige Rechtsvorschriften zu verhindern.

2) GEMEINSCHAFTSMASSNAHME

Verordnung (EG) Nr. 1139/98 des Rates vom 26. Mai 1998 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 79/112/EWG aufgeführten Angaben bei der Etikettierung bestimmter aus genetisch veränderten Organismen hergestellter Lebensmittel vorgeschrieben sind.

Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 49/2000 der Kommission vom 10. Januar 2000.

3) INHALT

Verordnung (EG) Nr. 1139/98

Die Verordnung fordert über die Richtlinie 79/112/EWG des Rates über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür hinausgehende Angaben auf dem Etikett von aus genetisch veränderten Sojabohnen oder genetisch verändertem Mais hergestellten Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten.

Dazu sind zwei Angaben vorgesehen:

Die Verordnung gilt nicht für Produkte, die vor ihrem Inkrafttreten in den freien Verkehr gebracht wurden.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1139/98 wird die Verordnung (EG) Nr. 1813/97 der Kommission aufgehoben.

Verordnung (EG) Nr. 49/2000

Mit dieser Verordnung wird eine untere Schwelle für das zufällige Vorhandensein von genetisch veränderten DNS oder Proteinen in Lebensmitteln festgelegt. Dazu sieht sie vor, daß die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1139/98 an die Etikettierung nicht für ein mit genetisch veränderten Sojabohnen oder genetisch verändertem Mais zufällig kontaminiertes Lebensmittel gelten, sofern die Kontamination höchstens 1 % der jeweiligen Lebensmittelzutat betrifft.

4) frist für den erlass einzelstaatlicher umsetzungsvorschriften

Entfällt

5) zeitpunkt des inkrafttretens (falls abweichend von 4)

6) quellen

Amtsblatt L 159 vom 03.06.1998Amtsblatt L 6 vom 11.01.2000

7) weitere arbeiten

8) durchführungsmassnahmen der kommission

Letzte Änderung: 19.12.2007