Kaffee- und Zichorien-Extrakte
Durch die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über den Handel mit Kaffee- und Zichorien-Extrakten wird der gemeinsame Markt für Erzeugnisse dieses Sektors gefördert und werden die Interessen der Hersteller und der Verbraucher geschützt.
RECHTSAKT
Richtlinie 1999/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte [Vgl. ändernde Rechtsakte].
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Richtlinie vereinfacht die Rechtsvorschriften für Kaffee- und Zichorien-Extrakte, die früher durch die Richtlinie 77/436/EWG geregelt wurden. Sie enthält vorschriften über die Verkehrsbezeichnungen, Definitionen und Merkmale dieser Erzeugnisse und zielt darauf ab, die Interessen der Verbraucher und der Hersteller zu schützen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für folgende Erzeugnisse:
Diese Erzeugnisse müssen bestimmte Mindestanforderungen an die Zusammensetzung, einschließlich des Gehalts an Trockenmasse, erfüllen.
Etikettierung
Die Etikettierung der Kaffee- und Zichorien-Extrakte muss den Bestimmungen der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür entsprechen. Allerdings dürfen im Handel nur die genannten Verkehrsbezeichnungen verwendet werden, gegebenenfalls ergänzt durch Angaben zur Form (Paste, flüssig, konzentriert usw.), zu den Zusätzen und zum Koffeingehalt. Anzugeben ist außerdem der aus dem Kaffee bzw. der Zichorie stammende Mindestgehalt an Trockenmasse in Gewichtsanteilen des Enderzeugnisses.
Sonstige Bestimmungen
Der Handel mit Kaffee- und Zichorienextrakten, die dieser Richtlinie entsprechen, darf nicht durch abweichende innerstaatliche Bestimmungen behindert werden.
Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit unterstützt die Kommission bei der Anwendung dieser Richtlinie.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 1999/4/EG |
13.3.1999 |
13.9.2000 |
ABl. L 66 vom 13.3.1999 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 |
20.11.2003 |
- |
ABl. L 284 vom 31.10.2003 |
Verordnung (EG) Nr. 1137/2008 |
11.12.2008 |
- |
ABl. L 311 vom 21.11.2008 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Richtlinie 2002/67/EG der Kommission vom 18. Juli 2002 über die Etikettierung von chininhaltigen und von koffeinhaltigen Lebensmitteln [Amtsblatt L 191 vom 19.7.2002].
Verordnung (EU) Nr. 1021/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Änderung der Richtlinien 1999/4/EG und 2000/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2001/111/EG, 2001/113/EG und 2001/114/EG des Rates in Bezug auf die der Kommission zu übertragenden Befugnisse [Amtsblatt L 287 vom 29.10.2013].
Letzte Änderung: 29.04.2014