Zugmaschinen und land- und forstwirtschaftliche Maschinen: Bremsanlagen
Im Interesse der Arbeits- und Straßenverkehrssicherheit legt diese Richtlinie die Vorschriften fest, die die Anwendung des Typgenehmigungsverfahrens für Zugmaschinen auch auf Bremsanlagen ermöglichen sollen.
RECHTSAKT
Richtlinie 76/432/EWG des Rates vom 5. Februar 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bremsanlagen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern.
ZUSAMMENFASSUNG
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für Zugmaschinen mit Luftbereifung und zwei Achsen und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 40 km/h.
Die EU-Länder dürfen die EG-Betriebserlaubnis oder die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für Zugmaschinen nicht wegen deren Bremsanlagen verweigern, wenn diese Anlagen den technischen Vorschriften der Anhänge I bis IV der Richtlinie genügen. Dies gilt auch für die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Benutzung der Zugmaschinen.
Die Anhänge enthalten folgende Punkte:
Anpassungen an den technischen Fortschritt
Änderungen, die zur Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt notwendig waren, wurden nach dem in Richtlinie 74/150/EWG vorgesehenen Verfahren erlassen, die anschließend durch Richtlinie 2003/37/EG aufgehoben und ersetzt wurde.
Aufhebung
Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vom 5. Februar 2013 hebt Richtlinie 76/432/EWG und Richtlinie 2003/37/EG mit Wirkung vom 1.1.2016 auf.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 76/432/EWG |
8.5.1976 |
1.1.1977 |
ABl. L 122 vom 8.5.1976 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 82/890/EWG |
31.12.1982 |
21.6.1984 |
ABl. L 378 vom 31.12.1982 |
Richtlinie 96/63/EG |
25.10.1996 |
1.10.1997 |
ABl. L 253 vom 5.10.1996 |
Richtlinie 97/54/EG |
30.10.1997 |
22.9.1998 |
ABl. L 277 vom 10.10.1997 |
Aufgehoben durch Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (Amtsblatt L 60 vom 2.3.2013).
Letzte Änderung: 30.06.2014