Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 – zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Der Europäische Zahlungsbefehl gilt in allen Zivil- und Handelssachen, bei denen mindestens eine Partei in einem anderen EU-Land wohnhaft ist als dem, in dem der Antrag gestellt wird.

Das Verfahren ist nicht anzuwenden auf:

Antragsverfahren

Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls

Zustellung eines Europäischen Zahlungsbefehls an den Antragsgegner

Der Europäische Zahlungsbefehl ist dem Antragsgegner gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Staates zuzustellen, in dem die Zustellung erfolgen soll. Die möglichen Arten der Zustellung eines Europäischen Zahlungsbefehls, sei es mit oder ohne Nachweis des Empfangs durch den Antragsgegner, sind in der Verordnung dargelegt.

Einspruch gegen einen Europäischen Zahlungsbefehl

Der Antragsgegner ist berechtigt, beim zuständigen Gericht nach Ablauf der 30-tägigen Frist zur Einlegung des Einspruchs eine Überprüfung des Europäischen Zahlungsbefehls zu beantragen, wenn:

Weist das Gericht den Antrag des Antragsgegners zurück, bleibt der Europäische Zahlungsbefehl in Kraft. Entscheidet das Gericht hingegen, dass die Überprüfung berechtigt ist, so wird der Europäische Zahlungsbefehl für nichtig erklärt.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Europäisches Mahnverfahren

Formulare „Europäischer Zahlungsbefehl“ (Europäisches Justizportal)

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. L 399 vom 30.12.2006, S. 1-32)

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Anwendung der Verordnung (EG) 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (COM(2015) 495 final vom 13.10.2015)

Letzte Aktualisierung: 25.01.2016