Europäisches Grenzkontrollsystem (EUROSUR)

Die Kommission schlägt die Festlegung eines gemeinsamen technischen Rahmens in drei Phasen zur Schaffung eines „Europäischen Grenzkontrollsystems" (EUROSUR) vor. Ziel dieses Systems ist es, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zu unterstützen, die Zahl der Drittstaatsangehörigen zu reduzieren, die illegal in das Hoheitsgebiet der EU gelangen, indem ein größeres Situationsbewusstsein für die Lage an den Außengrenzen entwickelt und die Reaktionsfähigkeit der Nachrichtendienste und Grenzschutzbehörden verbessert wird.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. Februar 2008 - Prüfung der Schaffung eines Europäischen Grenzkontrollsystems (EUROSUR) [KOM(2008) 68 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der Mitteilung werden die Parameter geprüft, innerhalb derer ein europäisches Grenzkontrollsystem (EUROSUR) mit anfänglichem Schwerpunkt auf den südlichen und östlichen Außengrenzen der EU entwickelt werden könnte, und den Mitgliedstaaten wird ein Fahrplan für die Schaffung eines solchen „übergeordneten Systems" in den kommenden Jahren vorgeschlagen. Diese Mitteilung konzentriert sich auf eine bessere Grenzüberwachung mit dem Ziel:

Ein europäisches Grenzkontrollsystem (EUROSUR) soll die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, ein vollständiges Situationsbewusstsein über die Lage an ihren Außengrenzen zu erlangen. „Situationsbewusstsein" misst die Fähigkeit der Behörden, grenzüberschreitende Bewegungen aufzudecken und hinreichende Gründe für Kontrollmaßnahmen zu finden. Dies wird auch die Reaktionsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden erhöhen. Die „Reaktionsfähigkeit" misst, welche Zeitspanne erforderlich ist, um grenzüberschreitende Bewegungen zu kontrollieren, und auch die Zeit und die Mittel, um angemessen auf ungewöhnliche Umstände zu reagieren.

EUROSUR soll einen gemeinsamen technischen Rahmen bieten, der es ermöglicht, die tagtägliche Kooperation und Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu rationalisieren und den Einsatz von Spitzentechnologien zur Überwachung der Grenzen zu erleichtern. Operationelles Schlüsselziel sollte der Austausch von Informationen, mit Ausnahme personenbezogener Daten, zwischen den nationalen und europäischen Systemen sein.

Die Umsetzung von EUROSUR könnte in drei parallel laufenden Phasen erfolgen:

PHASE 1: Ziel dieser Phase ist die Vernetzung und Straffung bestehender Überwachungssysteme und -mechanismen auf nationaler Ebene.

Die Mittel des Europäischen Außengrenzenfonds sollten dafür eingesetzt werden, die nationalen Grenzüberwachungssysteme zu modernisieren und auszubauen und nationale Zentren zur Koordinierung der Grenzkontrollen in den Mitgliedstaaten an den südlichen und östlichen Außengrenzen der EU einzurichten.

Errichtet werden sollte ein gesichertes computergestütztes Kommunikationsnetz, damit Daten ausgetauscht und die Koordinierung der Tätigkeiten zwischen den nationalen Zentren sowie mit der Agentur FRONTEX gewährleistet werden können.

Darüber hinaus sollte die Möglichkeit geprüft werden, bestimmten benachbarten Drittstaaten eine finanzielle und logistische Unterstützung zu gewähren, um die operationelle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Grenzüberwachung zu unterstützen.

PHASE 2: Ziel dieser Phase ist es, den Einsatz der Überwachungsinstrumente auf EU-Ebene zu verbessern.

Im Rahmen der europäischen Forschungs- und Entwicklungsprogramme sollen die Überwachungsinstrumente und Sensoren (wie Satelliten, unbemannte Luftfahrzeuge (UAV) usw.) technisch weiter verfeinert werden.

Darüber hinaus würden den Behörden der Mitgliedstaaten durch eine gemeinsame Nutzung der Überwachungsinstrumente mehr und verlässlichere Informationen über die Lage an den Außengrenzen und im Grenzvorbereich zur Verfügung stehen.

Durch die Kombination nachrichtendienstlicher Erkenntnisse mit den durch Überwachungsinstrumente gewonnenen Informationen könnte ein gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereichs entwickelt werden.

PHASE 3: Ziel dieser Phase ist die Schaffung eines gemeinsamen Informationsraums im maritimen Bereich der EU.

In dieser Phase sollen sämtliche Melde- und Überwachungssysteme in Seegebieten im Einzugsbereich der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten und in angrenzenden Hochseegebieten in ein größeres Netzwerk eingebunden werden, damit die Grenzkontrollbehörden von den Vorteilen einer integrierten Nutzung verschiedener Systeme profitieren können.

Da der Migrationsdruck weiter anhält, sollte sich dieses integrierte Netzwerk zunächst auf das Mittelmeer, den südlichen Atlantik (Kanarische Inseln) und das Schwarze Meer beschränken und sich auf die innere Sicherheit konzentrieren, indem Grenzkontrollbehörden sowie andere Behörden, die Sicherheitsinteressen und Verantwortlichkeiten im maritimen Bereich wahrnehmen, miteinander verbunden werden.

Später könnte das integrierte Netz der Melde- und Überwachungssysteme auf den gesamten maritimen Bereich der EU ausgedehnt werden, und nicht nur grenzbezogene Aspekte sondern sämtliche maritime Tätigkeiten wie Seeverkehrssicherheit, Schutz der Meeresumwelt, Fischereikontrolle und Rechtsdurchsetzung erfassen.

Die Phasen 1 und 2 sollten sich auf die See- und Landaußengrenzen erstrecken, während sich Phase 3 ausschließlich auf den maritimen Bereich konzentrieren würde. Soweit es in der Mitteilung um die Überwachung der Seeaußengrenzen geht, fügt sich dieser Ansatz in den Gesamtrahmen ein, der durch die integrierte Meerespolitik für die Europäische Union vorgegeben wird.

Die Schaffung von EUROSUR wäre ein entscheidender Schritt zur fortschreitenden Errichtung eines gemeinsamen integrierten europäischen Grenzverwaltungssystems. Bei der Umsetzung der in der Mitteilung beschriebenen Maßnahmen sollte der Außengrenzenfonds der wichtigste Solidaritätsmechanismus der Mitgliedstaaten zur Lastenteilung in der Europäischen Union sein.

Letzte Änderung: 14.03.2008