Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung

In dieser Mitteilung werden die Perspektiven für Maßnahmen und Aktivitäten in den verschiedenen vorrangigen Bereichen aufgezeigt, in denen die Europäische Union gegen die illegale Einwanderung vorgeht. Diese Bereiche sind: Zusammenarbeit mit Drittländern, sichere Grenzen, integrierte Verwaltung der Außengrenzen, sichere Reise- und Identitätspapiere, Bekämpfung des Menschenhandels, Regularisierung des Status illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, Rückführungspolitik, Verbesserung des Informationsaustausches aufgrund bestehender Instrumente und Haftung von Beförderungsunternehmen.

VORSCHLAG

Mitteilung der Kommission vom 19. Juli 2006 über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen [KOM(2006) 402 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenarbeit mit Drittländern

Intensivierung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit Drittländern im Migrationsbereich, vor allem mit den afrikanischen Staaten südlich der Sahara und den Ländern des Mittelmeerraums, im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der Union (gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom 15. und 16. Dezember 2005)

Die Europäische Union (EU) wird weiterhin Studien zur Untersuchung der Push-Faktoren der illegalen Einwanderung, wie Armut, Konflikte und Umweltzerstörung, durchführen.

Die verschiedenen Aspekte der Migration werden auch künftig in die Strategien der EU zur Unterstützung von Entwicklungsländern einfließen, und zwar in enger Abstimmung mit den betreffenden Ländern. Gegebenenfalls und im gegenseitigen Einvernehmen wird die EU ihre Partner aus den Entwicklungsländern beim Aufbau ihrer Kapazitäten zur besseren Steuerung der Migrationsströme und zur Bekämpfung des Menschenhandels unterstützen.

Das EU-Einwanderungsportal wird sowohl über Möglichkeiten der legalen Einwanderung als auch über die Gefahren und Folgen der illegalen Einwanderung in die EU informieren. Des Weiteren wird geprüft, ob Informationskampagnen durchgeführt und beispielsweise in bestimmten afrikanischen Ländern Informationsstellen eingerichtet werden können.

Sichere Grenzen - Integrierte Verwaltung der Außengrenzen - Sichere Reise- und Identitätspapiere

Es sollte ein gemeinsames Konzept für die integrierte Grenzverwaltung beschlossen werden, das das gesamte Spektrum der Grenzschutztätigkeiten auf EU-Ebene abdeckt. In diesem Zusammenhang werden auch die besten Praktiken für ein integriertes Modell der Grenzverwaltung ermittelt.

Zur Unterstützung dieses Ansatzes wird die Kommission außerdem 2007 eine Bewertung der Tätigkeit der Agentur FRONTEX vornehmen, bei der die derzeitige Aufgabenstellung der Agentur im Einzelnen überprüft und darüber entschieden wird, ob das Mandat der Agentur ausgeweitet werden sollte. Ferner wird zurzeit untersucht, ob ein Überwachungsmechanismus zur Ergänzung der im Rahmen von Schengen bestehenden Evaluierungsmechanismen, einschließlich unangekündigter Inspektionen, eingeführt werden sollte.

In die Bekämpfung der illegalen Einwanderung sollte ein integrierter technologischer Ansatz, „eBorders", einbezogen werden. Das System, das bestimmte Beförderungsunternehmen dazu verpflichtet, den mit der Durchführung von Personenkontrollen an den Außengrenzen beauftragten Behörden die Passdaten ihrer Passagiere zu übermitteln, sollte auf andere Beförderungsunternehmen ausgedehnt werden und im Hinblick auf die Entwicklung von Bedrohungsanalysen und Risikobewertungen weiter verbessert werden.

Die Kommission beabsichtigt ferner, ein allgemeines und automatisiertes Einreise-/Ausreisesystem in Ergänzung der bestehenden Datenbanken zu schaffen, um die Kontrollen des Status von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in das Gebiet der EU oder bei der Ausreise aus diesem Gebiet zu erleichtern. Angesichts der Tragweite, der finanziellen Auswirkungen und der technischen Komplexität eines solchen Systems wird die Kommission zunächst eine umfassende Studie durchführen, die im Jahr 2006 eingeleitet werden soll.

Schließlich sollten gemeinsame Leitlinien für Mindestsicherheitsstandards, insbesondere für die Verfahren zur Ausstellung von Reise- und Identitätspapieren, erarbeitet werden.

Bekämpfung des Menschenhandels

Die Kommission setzt bei der Umsetzung des Aktionsplans des Rates zum Menschenhandel und des Strategischen Plans der Kommission zur legalen Zuwanderung zurzeit die folgenden Prioritäten:

Die Gemeinschaft wird - im Rahmen der Entwicklungspolitik der EU - weiterhin Maßnahmen finanzieren, die darauf abzielen, die den Menschenhandel begünstigenden Faktoren wie Armut, Diskriminierung und unzureichender Zugang zu Grund- und Weiterbildung zu beseitigen.

Regularisierung des Status illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger

Zur Behebung des Mangels an Informationen wird 2007 eine Studie über die derzeitige Praxis und die Auswirkungen von Regularisierungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten durchgeführt. Diese Studie wird die Grundlage für künftige Diskussionen über die Frage bilden, ob auf EU-Ebene ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Regularisierungen notwendig ist.

Bekämpfung der illegalen Beschäftigung

Die Kommission spricht sich für die Annahme und wirksame Umsetzung von Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten aus, mit denen Arbeitgeber verpflichtet werden, vor einer Einstellung den aufenthaltsrechtlichen Status von Drittstaatsangehörigen zu überprüfen. Auch sollten die Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz wirksame Sanktionen vorsehen.

Die Kommission wird 2006 eine Analyse der Wirkung der gegen Schleuser ergriffenen Maßnahmen einleiten. Sie wird mit den Mitgliedstaaten und den beteiligten Akteuren, insbesondere Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Gespräche über eine Haftung der Arbeitgeber bei der Beschäftigung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger aufnehmen. Nach Abschluss dieses Prozesses wird sie ein Urteil darüber abgeben, ob auf EU-Ebene zusätzliche Maßnahmen zur Harmonisierung der Sanktionen für Unternehmen bei Beschäftigung illegal aufhältiger Drittstaatangehöriger erforderlich sind.

In Zusammenarbeit mit NRO sollten unmittelbar bei nicht gemeldeten Arbeitskräften Informationen über die Beschäftigung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger sowie über die diesbezüglichen Gegenmaßnahmen der Mitgliedstaaten erfasst werden.

Was die künftigen Vorschriften für eine legale Zulassung von Wirtschaftsmigranten anbelangt, sollten in den Vorschlag für eine allgemeine Rahmenrichtlinie zur Schaffung eines gemeinsamen Rechtsrahmens für alle legal beschäftigten Drittstaatsangehörigen auch Maßnahmen zur Minderung des Missbrauchsrisikos aufgenommen werden. Hierzu gehört die Aufnahme biometrischer Identifikatoren in die Reise- und Aufenthaltserlaubnis, um eine zuverlässige Beziehung zwischen dem Dokument und dem Inhaber herzustellen.

Außerdem könnten Arbeitgeber finanziell zur Verantwortung gezogen werden.

Rückführungspolitik

Die laufenden Verhandlungen über den Abschluss von Rückübernahmeabkommen sollten abgeschlossen und neue Verhandlungsmandate, beginnend mit den Ländern des westlichen Balkans, erteilt werden. Die Kommission beabsichtigt die Vorlage weiterer Vorschläge, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, die kurzfristige Durchbeförderung auf dem Land- oder Seeweg zu erleichtern. Die Agentur FRONTEX sollte sich mit der Ermittlung bewährter Verfahren in Bezug auf die Erlangung von Reisedokumenten und die Rückführung von Drittstaatsangehörigen befassen. Auch sollten gemeinsame Standards für die Ausbildung von Bediensteten festgelegt werden, die für die Rückführung verantwortlich sind.

Verbesserung des Informationsaustausches über bestehende Instrumente

Die Zusammenarbeit zwischen den Verbindungsbeamten für Einwanderung (ILO) sollte erleichtert und intensiviert werden, um die vorhandenen Informationen besser zu nutzen. ILO sollten vorrangig in den betreffenden Ländern Afrikas und des westlichen Balkans eingesetzt werden. Das ICONet könnte als Frühwarnsystem bei der Koordinierung von Rückführungsmaßnahmen und als Plattform für den Informationsaustausch der ILO fungieren.

Die operationelle Zusammenarbeit und die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und Europol sollten verbessert und intensiviert werden. Dies sollte auch den Austausch nachrichtendienstlicher Daten und eine gemeinsame Analyse einschließen.

Haftung von Beförderungsunternehmen

Die Maßnahmen, die in Bezug auf die Verpflichtungen von Beförderungsunternehmen gemäß den nachstehenden Richtlinien ergriffen wurden, sollten hinsichtlich ihrer Wirkung bewertet werden:

Das 2001 eingerichtete Forum, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, des Beförderungsgewerbes und humanitärer Organisationen zusammensetzt, sollte die Möglichkeiten der Kooperation zwischen den zuständigen Migrationsbehörden und den Beförderungsunternehmen sondieren und im Laufe des Jahres 2007 bewährte Verfahren vorstellen.

Hintergrund

Das Haager Programm legt die Maßnahmen für eine verstärkte Bekämpfung aller Formen der illegalen Einwanderung in verschiedenen Politikbereichen fest: Grenzschutz, illegale Beschäftigung, Rückführung und Zusammenarbeit mit Drittländern.

Fünf Jahre nach der ersten Mitteilung über die illegale Einwanderung und sechs Monate nach Vorlage des Strategischen Plans zur legalen Zuwanderung hat die Kommission mit der hier vorgestellten Mitteilung beschlossen, sich erneut diesem wichtigen Thema zu widmen. Sie stellt die aktuellen politischen Prioritäten vor und empfiehlt eine Reihe praktischer Maßnahmen.

Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung ist fester Bestandteil des umfassenden und strukturellen Ansatzes der EU für eine Migrationssteuerung und ergänzt die jüngsten politischen Initiativen in diesem Bereich wie den Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung, die Mitteilung über Migration und Entwicklung und die Mitteilung über eine gemeinsame Integrationsagenda.

Letzte Änderung: 03.12.2007