Sie definiert Regeln für die gute Herstellungspraxis („good manufacturing practice, GMP“)1 für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission vom über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. L 384 vom , S. 75-78)
Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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