Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen – gute Herstellungspraxis

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Sie definiert Regeln für die gute Herstellungspraxis („good manufacturing practice, GMP“)1 für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am in Kraft getreten.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Gute Herstellungspraxis: jene Aspekte der Qualitätssicherung, die gewährleisten, dass Materialien und Gegenstände den Qualitätsstandards entsprechen, keine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen und keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der Lebensmittel herbeiführen.
  2. Qualitätssicherungssystem: organisierte und dokumentierte Vorkehrungen, die sicherstellen, dass Materialien und Gegenstände die benötigte Qualität aufweisen.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission vom über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (ABl. L 384 vom , S. 75-78)

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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