Zoll 2013 (2008-2013)
Die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) spielen beim Schutz der Interessen der Europäischen Gemeinschaft (EG) eine wichtige Rolle. Sie bieten den Bürgern und Wirtschaftsbeteiligten der Gemeinschaft an jedem Ort im Zollgebiet der Gemeinschaft einen gleichwertigen Schutz. Diese Entscheidung legt das Aktionsprogramm „Zoll 2013" (2008-2013) in der Gemeinschaft fest. Mit diesem Programm soll die Schaffung eines paneuropäischen elektronischen Zollumfelds unterstützt werden, mit dem gewährleistet werden kann, dass die Zolltätigkeiten den Erfordernissen des Binnenmarktes gerecht werden, die finanziellen Interessen der EG geschützt werden und die Sicherheit verstärkt wird.
RECHTSAKT
Entscheidung 624/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2013) [Amtsblatt L 154 vom 14.6.2007].
ZUSAMMENFASSUNG
Das Programm „Zoll 2013" soll den Zollverwaltungen der Teilnehmerländer dabei helfen, den rechtmäßigen Handel zu erleichtern und die Zollverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Das Programm wird im Zeitraum 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2013 durchgeführt.
Ziele
Mit dem Programm „Zoll 2013" werden folgende wichtige Ziele verfolgt:
Maßnahmen
Die „Zoll 2013"-Maßnahmen betreffen insbesondere folgende Bereiche: Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme, Benchmarking, Seminare und Workshops, Projektgruppen und Lenkungsgruppen, Arbeitsbesuche sowie Fortbildung und Überwachung.
Teilnahme am Programm
Teilnehmerländer sind die Mitgliedstaaten der EU. Das Programm steht außerdem den Kandidatenländern offen, für die eine Vorbeitrittsstrategie besteht, ferner den potenziellen Kandidatenländern (nach Erstellung von Rahmenabkommen bezüglich ihrer Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen) sowie bestimmten Partnerländern der europäischen Nachbarschaftspolitik (sofern ein ausreichender Annäherungsgrad erreicht worden ist und im Einklang mit den zugehörigen Rahmenabkommen).
Auswirkungen auf den Haushalt
Das Programm „Zoll 2013" wird über einen Zeitraum von vier Jahren entsprechend der Dauer der finanziellen Vorausschau 2007-2013 ausgeführt. Der Betrag, mit dem der Gemeinschaftshaushalt belastet wird, beläuft sich auf 328,8 Mio. EUR.
HINTERGRUND
„Zoll 2013" führt die Aktivitäten fort, die im Rahmen der früheren Programme aus dem Zollbereich begonnen wurden, insbesondere Zoll 2007 und bildet eine Grundlage von wachsender Bedeutung für die Einführung elektronischer Zollsysteme.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Entscheidung 624/2007/EG |
4.7.2007 |
- |
ABl. L 154 vom 14.6.2007 |
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 6. April 2005: „Gemeinschaftsprogramme Zoll 2013 und Fiscalis 2013" [KOM(2005) 111 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Unter Vorwegnahme ihres Vorschlags zum künftigen Programm „Zoll 2013" (2007-2013) schlägt die Kommission die Verlängerung des Programms „Zoll 2007" vor. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass das Programm „Zoll" einen Beitrag zum angestrebten nachhaltigen Wirtschaftswachstum leistet. Eines der Ziele des Programms 2013 besteht darin sicherzustellen, dass der Außenhandel reibungslos abläuft, andererseits jedoch der Warenverkehr wirksam kontrolliert wird. Wie in den vorangegangenen Programmen tragen diese Aktivitäten zum harmonischen Funktionieren des Binnenmarktes bei, indem eine gemeinsame Umsetzung der gemeinschaftlichen Zollvorschriften vorbereitet und sichergestellt wird. Darüber hinaus muss das neue Programm Antworten auf die neuen Herausforderungen und die derzeitigen Änderungen in den Bereichen Sicherheit (Verwaltung der Außengrenzen und Kontrolle der gesamten internationalen Lieferkette), Schaffung eines EDV-gestützten Zollumfelds und Bekämpfung von Nachahmungen von Waren und der Produktpiraterie geben.
Entscheidung 253/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2003 über ein Aktionsprogramm für das Zollwesen der Gemeinschaft („Zoll 2007"). Das Programm „Zoll 2007" (2003-2007) soll die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen und ergänzen, mit denen das Funktionieren des Binnenmarktes im Zollbereich gewährleistet werden soll. Diese Entscheidung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2008 aufgehoben.
Letzte Änderung: 14.06.2007