Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Richtlinie 2011/16/EU (Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, kurz „DAC“) enthält Vorschriften für:

Die Änderungsrichtlinie (EU) 2023/2226 (bekannt als DAC8) ändert bestimmte Aspekte der Richtlinie 2011/16/EU. Insbesondere wird ein obligatorischer automatischer Informationsaustausch für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eingeführt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Richtlinie 2011/16/EU gilt für alle Steuern mit Ausnahme der folgenden:

Richtlinie (EU) 2021/514 zur Änderung stellt klar, dass die Mehrwertsteuer und andere indirekte Steuern in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/16/EU fallen. Somit können die zwischen den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen auch für die Bewertung, Verwaltung und Durchsetzung der Mehrwertsteuer und anderer indirekter Steuern verwendet werden.

Die Mitgliedstaaten benennen eine Behörde zur Überwachung der Richtlinie. Diese richtet ein zentrales Verbindungsbüro ein, das die Aufgabe hat:

Informationsaustausch auf Ersuchen

Das Verfahren verlangt, dass:

Jedes Jahr tauschen die Behörden eines Mitgliedstaates mit den Behörden eines anderen Mitgliedstaates automatisch Informationen über Staatsangehörige aus, die sich im Hoheitsgebiet des jeweils anderen Mitgliedstaates aufhalten. Diese Informationen beziehen sich auf die folgenden Kategorien:

Mitgliedstaaten sollen:

Spontaner Informationsaustausch

Die zuständige Behörde jedes EU-Landes muss der zuständigen Behörde jedes anderen EU-Landes die Informationen spontan und so schnell wie möglich übermitteln, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, wenn sie glauben, dass:

Zusätzliche Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden

Die nationalen Behörden können:

Informationen

Die Kommission stellt den Mitgliedstaaten elektronische und automatisierte Mittel zur Verfügung, mit denen überprüft werden kann, ob die TIN einer Person korrekt ist.

Mit dieser Richtlinie wurde die Richtlinie 77/799/EWG am aufgehoben.

Die Änderungsrichtlinie (EU) 2023/2226 weitet die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung auf Kryptowerte aus, indem sie vorschreibt, dass:

Außerdem ist vorgesehen, dass die nationalen Behörden die folgenden Informationen mitteilen, für:

Es wird verlangt, dass die Kommission:

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Richtlinie 2011/16/EU musste bis in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Ausnahme bilden die Bestimmungen des Artikel 8, die bis umgesetzt werden mussten.

Die Änderungsrichtlinie (EU) 2023/2226 ist am in Kraft getreten, obwohl einige ihrer Artikel erst ab dem gelten werden.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG (ABl. L 64 vom , S. 1-12).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2011/16/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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