EU-Vorschriften zum Schutz von Tieren beim Transport

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Diese Verordnung regelt den Transport lebender Wirbeltiere zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und sieht Kontrollen der Tiere bei der Ankunft oder beim Verlassen der EU vor. Mit den umfassenden Vorschriften soll das Wohlbefinden der Tiere sichergestellt und Verletzungen sowie unnötiges Leiden der Tiere verhindert werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

In der Verordnung werden die folgenden allgemeinen Anforderungen für den Tiertransport festgelegt.

Mit der Verordnung (EU) 2017/625 zur Änderung zur Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkette (siehe Zusammenfassung) wurden einige geringfügige Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 eingeführt. Mit ihr wurden alle Vorschriften zur amtlichen Überwachung aus Verordnung (EG) Nr. 1/2005 entfernt.

Die Europäische Kommission hat einen Durchführungsrechtsakt, die Durchführungsverordnung (EU) 2023/372, erlassen, in der in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 Vorschriften für die Registrierung amtlicher Überprüfungen von Tiertransportschiffen, den Inhalts von Notfallplänen, die Transportunternehmer bei der Absicht vorlegen müssen, Tiere auf dem Seeweg zu befördern, die Zulassung von Tiertransportschiffen und die Mindestanforderungen, die an den Seehäfen zu erfüllen sind festgelegt..

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom , S. 1-44).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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