Die Agenda für EU-weite Maßnahmen für den Tourismus ist in der Mitteilung 2010 dargelegt und konzentriert sich, gemäß der Wachstumsstrategie „Europa 2020“, auf vier Prioritäten:
Artikel 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union überträgt der EU die Zuständigkeit, um Maßnahmen der EU-Länder im Tourismussektor zu unterstützen, zu koordinieren und zu ergänzen.
Weitere Informationen:
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt: ein neuer politischer Rahmen für den europäischen Tourismus (KOM(2010) 352 endgültig, )
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