Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sieht eine gemeinsame Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten und der EU im Bereich der Energie vor. Jedoch hat jeder Mitgliedstaat das Recht, „die Bedingungen für die Nutzung seiner Energieressourcen, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen“.
Die EU-Energiepolitik soll
Im Dezember 2019 präsentierte die Europäische Kommission den „europäischen Grünen Deal“ – einen Fahrplan, damit Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent wird. Der Fahrplan soll die Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit Europas fördern und dabei einen gerechten und inklusiven Wandel gewährleisten.
Zu den Verpflichtungen der EU gehört die gemeinsame Senkung der Treibhausgasemissionen im Rahmen notwendiger Senkungen in allen Industrieländern. Im „ Energiefahrplan 2050 “ der Kommission werden die mit dem EU-Dekarbonisierungsziel verbundenen Herausforderungen beleuchtet, wobei dieses Ziel unter Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden soll.
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