Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (bis 2026)

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

An der ursprünglichen Richtlinie vorgenommene Änderungen

Fakultatives gemeinsames EU-System zur Bewertung der Intelligenzfähigkeit von Gebäuden

Im Jahr 2020 hat die Kommission einen delegierten Rechtsakt und einen Durchführungsrechtsakt erlassen.

Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/2155 und die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2156 sind am in Kraft getreten.

Aufhebung

Die Richtlinie 2010/31/EU wird mit Wirkung vom aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2024/1275 (siehe Zusammenfassung) ersetzt.

WANN TRETEN DIE RICHTLINIEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

Der Gebäudesektor in der EU ist der größte einzelne Energieverbraucher in Europa mit einer Energieabsorptionsrate von 40 % und rund 75 % an Gebäuden, die nicht energieeffizient sind. Angesichts dieser schlechten Energieeffizienzniveaus besteht eines der langfristigen Ziele der EU darin, den Gebäudebestand zu dekarbonisieren. Diese Richtlinie ist ein wichtiges Element zur Steigerung der Effizienz von Gebäuden.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Gebäudetechnische Systeme: Die technische Ausrüstung eines Gebäudes oder Gebäudeteils für Raumheizung, Raumkühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung für den häuslichen Gebrauch, eingebaute Beleuchtung, Gebäudeautomatisierung und -steuerung, Elektrizitätserzeugung am Gebäudestandort oder für eine Kombination derselben, einschließlich Systemen, die Energie aus erneuerbaren Quellen nutzen.
  2. Niedrigstenergiegebäude: Ein Gebäude, das eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweist. Der sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden, einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (Abl. L 153 vom , S. 13-35).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2010/31/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: