Europäisches Energieprogramm zur Konjunkturbelebung

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 – Programm zur Konjunkturbelebung durch finanzielle Unterstützung der EU zugunsten von Vorhaben im Energiebereich

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit ihr wird das Europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR) geschaffen, um Projekte in Schlüsselbereichen des Energiesektors finanziell zu fördern:

Sie wurde eingerichtet, um die EU wie folgt zu unterstützen:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Programm finanziert Gas- und Strominfrastrukturprojekte, die auf Folgendes abzielen:

Projekte im Bereich Offshore-Windenergie erhalten eine EEPR-Unterstützung, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, die dem Aufbau der Infrastruktur, den innovativen Merkmalen des Projekts und dessen Beitrag zum bestehenden Windenergienetz Rechnung tragen.

Projekte im Bereich der Kohlenstoffabscheidung und -speicherung erhalten eine Förderung, wenn sie nachweislich in der Lage sind, mindestens 80 % des Kohlendioxids (CO2) in Industrieanlagen abzuscheiden.

Das Budget des Programms beläuft sich auf 3,98 Mrd. EUR und setzt sich wie folgt zusammen:

Der im Jahr 2011 eingerichtete Europäische Energieeffizienzfonds übernahm die Funktion der Mittelzuweisung an Projekte, die Energieeffizienz unterstützen. Er unterstützt Projekte in folgenden Bereichen:

Berichte

Die Europäische Kommission veröffentlicht jedes Jahr Berichte über die Umsetzung des EEPR. Ein Bericht über EEPR, der 2018 nach siebenjähriger Durchführung veröffentlicht wurde, zeigt Folgendes:

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das EEPR ist Teil des Europäischen Konjunkturprogramms, das eingerichtet wurde, um die Folgen der Finanz- und Energiekrise, von der die europäische Wirtschaft im Jahr 2008 betroffen war, zu beheben.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Gas- und Elektrizitätsinfrastruktur:
    • alle Hochspannungsleitungen mit Ausnahme von Verteilungsnetzen und Unterwasserverbindungen, sofern diese Infrastruktur für die interregionale oder internationale Übertragung oder Verbindung verwendet wird;
    • Hochdruckgasleitungen, ausgenommen solche von Verteilernetzen;
    • Untergrundspeicheranlagen, die an die Hochdruckgasleitungen angeschlossen sind;
    • Anlagen zur Aufnahme, Lagerung und Rückvergasung von Flüssigerdgas; und
    • alle Geräte oder Anlagen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der vorgenannten Infrastrukturformen erforderlich sind, einschließlich Schutz-, Überwachungs- und Kontrollsysteme.
  2. Projekte im Bereich Offshore-Windenergie: Windparks im Meer.
  3. Kohlenstoffabscheidung und -speicherung: eine Möglichkeit der Verringerung der Auswirkung der Klimaveränderung durch die Abscheidung von CO2 aus Industrieanlagen, seinen Transport zu einer Lagerstätte und seine Einspeicherung in eine geeignete unterirdische geologische Formation.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über ein Programm zur Konjunkturbelebung durch eine finanzielle Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten von Vorhaben im Energiebereich (ABI L 200, vom , S. 31-45)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 663/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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