Türkei - Regionalpolitik

Die EU-Beitrittskandidaten führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. In diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Annahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (Besitzstand) und insbesondere um die Prioritäten, die Kommission und Beitrittskandidaten gemeinsam anlässlich der analytischen Prüfung (Screening) des politischen und rechtlichen EU-Besitzstands definiert haben. Die Kommission prüft jedes Jahr die von den Beitrittskandidaten erzielten Fortschritte, um festzustellen, welche weiteren Anstrengungen bis zu ihrem Beitritt notwendig sind. Das Ergebnis dieser Beobachtungen wird in jährlichen Berichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

BEZUG

Bericht der Kommission [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1201 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Bericht 2011 stellt fest, dass die Türkei im Bereich Regionalpolitik Fortschritte erzielt hat. Allerdings gibt es Mängel bei der Finanzverwaltung und bei der Kontrolle der Heranführungshilfe. Die Verwaltungskapazität in diesem Bereich muss weiter ausgebaut werden.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der Besitzstand im Bereich der Regionalpolitik besteht überwiegend aus Rahmen- und Durchführungsverordnungen, die keine Umsetzung in innerstaatliche Rechtsvorschriften erfordern. Sie definieren die Regeln zur Ausarbeitung, Genehmigung und Durchführung von Programmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds, die die Gebietseinteilung eines jeden Landes widerspiegeln. Diese Programme werden mit der Kommission verhandelt und abgeschlossen, die Umsetzung jedoch verbleibt in der Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Rechtsvorschriften generell beachten, zum Beispiel bei der Auswahl und Realisierung von Projekten in den Sektoren öffentliches Auftragswesen, Wettbewerb und Umwelt. Die Mitgliedstaaten müssen einen institutionellen Rahmen sowie eine leistungsfähige Verwaltung zur Verfügung haben, um Planung, Umsetzung, Überwachung und Bewertung im Hinblick auf Management und Finanzkontrolle in einwandfreier und kosteneffektiver Weise gewährleisten zu können.

BEWERTUNG (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente sind einige Fortschritte zu verzeichnen. Bei der Einrichtung der Stellen, die die Zuständigkeit für die Finanzverwaltung und -kontrolle der Heranführungshilfe in diesem Politikbereich übernehmen sollen, ist es zu Verzögerungen gekommen. Zwar wurde der institutionelle Rahmen für die Durchführung der Heranführungshilfe fertig gestellt und die Verwaltungskapazität verbessert, aber letztere muss weiter ausgebaut die Koordinierung zwischen allen beteiligten Institutionen muss verbessert werden, um die Durchführung zu beschleunigen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Der Bericht 2010 unterstrich die Fortschritte, die bei der Vollendung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Verwendung des Heranführungsinstruments (IPA) erzielt wurden. Darüber hinaus müssen die Strukturen für die Umsetzung der Regionalpolitik für den Beitritt vorbereitet werden, insbesondere die Strukturen, die die Strukturfonds und die Stärkung der regionalen und lokalen Institutionen betreffen.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2007) 663 endg. – SEK(2007) 1436 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2006) 649 endg. – SEK(2006) 1390 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2005) 561 endg. – SEK(2005) 1426 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2004) 656 endg. – SEK(2004) 1201 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. – SEK(2003) 1212 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. – SEK(2002) 1412 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. – SEK(2001) 1756 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(2000) 713 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(1999) 513 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Bericht der Kommission [KOM(1998) 711 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

See also

Letzte Änderung: 03.01.2012