Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen des Rates – Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zuständigkeiten der EU-Länder

Jedes EU-Land sollte auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die EU-Länder sollten beispielsweise:

Zuständigkeiten der Europäischen Kommission

Die Kommission ihrerseits wird dazu aufgerufen:

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. mit Migrationshintergrund Kinder aller Personen mit Wohnsitz in einem EU-Land, in dem sie nicht geboren wurden, unabhängig davon, ob sie Bürger eines Drittlandes oder Bürger eines anderen EU-Landes sind oder ob sie später die Staatsangehörigkeit des Aufnahmelandes erworben haben.

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates vom zur Bildung von Kindern mit Migrationshintergrund (ABl. C 301 vom , S. 5-8)

Letzte Aktualisierung