Diese Verordnung legt die Verfahren dar, nach denen die Regierungen1 der EU-Länder der Europäischen Kommission Informationen über ihr nationales Defizit2 und den nationalen Schuldenstand3 vorlegen müssen.
2014 änderte die Verordnung (EU) Nr. 220/2014 der Kommission die Verordnung (EG) Nr. 479/2009, mit der das frühere Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 95) durch das ESVG 2010 ersetzt wurde.
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates vom über die Anwendung des dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ABl. L 145 vom , S. 1-9)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung