Rumänien
BEZUG
Stellungnahme der Kommission [KOM(97) 2003 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];
Bericht der Kommission [KOM(98) 702 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];
Bericht der Kommission [KOM(1999) 510 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];
Bericht der Kommission [KOM(2000) 710 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];
Bericht der Kommission [KOM(2001) 700 endg. - SEK(2001) 1753 nicht im Amtsblatt veröffentlicht];
Bericht der Kommission [KOM(2002) 700 endg. - SEK(2002) 1409 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];
Regelmäßiger Bericht der Kommission [KOM(2003) 676 endg. - SEK(2003) 1211 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];
Bericht der Kommission [KOM(2004) 657 endg. - SEK(2004) 1200 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht];
Bericht der Kommission [KOM(2005) 534 endg. - SEK(2005) 1354 - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 157 vom 21.06.2005]
ZUSAMMENFASSUNG
In ihrer Stellungnahme vom Juli 1997 vertrat die Kommission die Ansicht, dass noch große Anstrengungen erforderlich seien, um die Forschung und technologische Entwicklung Rumäniens effizient und international wettbewerbsfähig zu machen. Aus dem Bericht ging jedoch hervor, dass im Hinblick auf einen Beitritt keine größeren Schwierigkeiten auf diesem Gebiet zu erwarten sind. In den Bereichen Telekommunikation und Informationsgesellschaft sah die Kommission hingegen aufgrund der schleppenden Entwicklung und der Verzögerungen bei der Liberalisierung Schwierigkeiten voraus.
Im Bericht vom November 1998 wurden gewisse Fortschritte bei der Angleichung der Rechtsvorschriften im Bereich Telekommunikation festgestellt. Jedoch würden die Entstehung der Informationsgesellschaft sowie Forschung und Entwicklung durch die allgemeine Wirtschaftslage behindert.
Im Bericht vom Oktober 1999 wurden die unzureichenden Rechtsvorschriften und Verwaltungskapazitäten im Bereich der Informationstechnologien hervorgehoben.
Im Bericht vom November 2000 wurden gewisse Fortschritte seit dem letzten Bericht festgehalten, insbesondere eine Verbesserung des Versorgungsgrades beim festen Sprachtelefondienst.
Im Bericht vom Oktober 2002 wurde darauf hingewiesen, dass im Forschungsbereich dank der Durchführung des rumänischen Plans für Forschung, technologische Entwicklung und Innovation einige Fortschritte erzielt wurden. Auch im Bereich Telekommunikation wurden beachtliche Fortschritte festgestellt, insbesondere beim Primärrecht.
Im Bericht vom November 2003 wurde darauf verwiesen, dass Rumänien im Bereich Telekommunikation eine gute Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand erreicht hatte. Im Laufe des vorhergehenden Jahres waren bedeutende Fortschritte erzielt worden, vor allem was die Schaffung der Regulierungsbehörde, die Marktliberalisierung und die Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften für den Telekommunikationsbereich betraf. Rumänien wies allerdings noch immer einen leichten Rückstand im Postwesen auf. In Bezug auf die Forschung und Wissenschaft hatte Rumänien nur geringe Fortschritte gegenüber dem regelmäßigen Bericht des Vorjahres zu verzeichnen.
Im Bericht von 2004 wurde hervorgehoben, dass Rumänien weitere Fortschritte erzielt und seine Zusammenarbeit mit der EU in der Forschung intensiviert hat. Allerdings müssten sich die Anstrengungen Rumäniens nun auf einen Ausbau der Verwaltungskapazitäten in der Forschung und auf eine Stärkung der Infrastruktur richten.Der Bericht verzeichnete ferner Fortschritte bei der Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand und der Liberalisierung des Telekommunikations- und Postmarktes.
Im Bericht für 2005 wird festgestellt, dass Rumänien die aus den Beitrittsverhandlungen erwachsenden Verpflichtungen und Anforderungen im Bereich Wissenschaft und Forschung erfüllt.
Der Beitrittsvertrag wurde am 25. April 2005 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Januar 2007 statt.
GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND
Mit der Forschung und technologischen Entwicklung (FTE) auf Gemeinschaftsebene, wie sie in Artikel 164 EG-Vertrag und im Rahmenprogramm (Artikel 166) vorgesehen sind, soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gesteigert, die Lebensqualität verbessert, eine nachhaltige Entwicklung gefördert und zur übrigen Gemeinschaftspolitik beigetragen werden.
Aufgrund seiner Besonderheiten muss der Besitzstand im Bereich Wissenschaft und Forschung nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Bei den Durchführungskapazitäten geht es nicht um die Um- und Durchsetzung der Rechtsvorschriften, sondern um die Schaffung der Voraussetzungen für eine wirksame Beteiligung an den Rahmenprogrammen.
Im Europa-Abkommen zwischen der EU und Rumänien ist eine Zusammenarbeit in diesem Bereich vorgesehen, insbesondere durch Beteiligung des assoziierten Staates am Rahmenprogramm. Im Weißbuch über die mittel- und osteuropäischen Länder und den Binnenmarkt von 1995 sind für diesen Bereich keine direkten Maßnahmen vorgesehen.
Die Politik der Gemeinschaft im Telekommunikationssektor zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu beseitigen, die das Funktionieren des Binnenmarkts für Telekommunikationseinrichtungen, -dienste und -netze unnötig behindern. Sie ist bestrebt, Auslandsmärkte für in der Gemeinschaft ansässige Gesellschaften zu erschließen und die allgemeine Verfügbarkeit moderner Dienste für Bürger und Unternehmen in der EU zu gewährleisten. Diese Ziele müssen über die Harmonisierung der Normen und der Voraussetzungen für das Anbieten von Diensten, die Liberalisierung der Märkte für Endgeräte, Dienste und Netze sowie die Schaffung der erforderlichen Regelungsmechanismen erreicht werden. Der jüngste Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation wurde von der Europäischen Union im Jahr 2002 verabschiedet.
Eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Telekommunikation und des Postwesens zur Angleichung der Vorschriften und Verfahren, der Normung und Regulierung an den Stand der Gemeinschaft sowie die Modernisierung der Infrastruktur sind im Europa-Abkommen EU-Rumänien vorgesehen. Im Weißbuch wird der Schwerpunkt auf die Angleichung des ordnungspolitischen Rahmens, der Netze und Dienste sowie auf weitere Maßnahmen zur schrittweisen Liberalisierung des Sektors gelegt.
BEWERTUNG DER LAGE
Forschung und technologische Entwicklung
Seit der Gründung des Ministeriums für Forschung und Technologie im Jahr 1992 wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Strukturen insgesamt zu rationalisieren und zu modernisieren. Allerdings ist der rumänische Staat noch stark zentralistisch ausgerichtet, und private Initiativen gibt es nur wenige. Seit Oktober 2002 beteiligt sich Rumänien am Sechsten Rahmenprogramm (2002-2006) und am Sechsten Euratom-Rahmenprogramm.
Der Forschung ist im Nationalen Programm zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes Priorität eingeräumt. 1998 wurde ein Gesetz zur FTE-Förderung verabschiedet, das die Durchführung des staatlichen Plans (1998-2002) für die Dezentralisierung von FTE-Institutionen und -Einrichtungen vorsieht. Es schafft mit Unterstützung aus dem Fonds für Forschung und Entwicklung und dem Innovationsförderungsfonds einen neuen Finanz- und Verwaltungsrahmen, der im Einklang mit den EU-Verfahren steht. Im Bericht der Kommission vom November 2000 wurde Rumänien aufgefordert, den Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben am BIP deutlich zu erhöhen (dieser belief sich 1998 auf 0,47 % des BIP).
Im Dezember 2001 wurde der interministerielle Rat für Wissenschaft, Technologie und Innovation (CISTI) umgebildet. Er ist nun zuständig für die Aufstellung und Umsetzung von Strategien und Programmen für Forschung und technologische Entwicklung. Im Jahr 2002 wurde das Ministerium für Bildung und Forschung als die für Forschung und Entwicklung zuständige staatliche Behörde benannt. Darüber hinaus wurden mit einer Regierungsverordnung vom Februar 2002 über Wissenschafts- und Technologieparks die Rahmenbedingungen für die Koordinierung von Unternehmen und Hochschul-Forschungsabteilungen geschaffen.
Die Haushaltsmittel für Forschung reichen nach wie vor nicht aus. Sie müssen erheblich aufgestockt werden, wenn die Zielsetzung des Europäischen Rats von Barcelona (3 % des Bruttoinlandsprodukts) bis 2010 erreicht werden soll.
Damit eine Assoziierung Rumäniens an den einschlägigen Rahmenprogrammen und eine erfolgreiche Beteiligung am Europäischen Forschungsraum gewährleistet ist, müssen die Verwaltungskapazitäten in der Forschung ausgebaut und die Forschungsinfrastruktur gestärkt werden. Aus dem Bericht für 2005 geht ferner hervor, dass das an den Aktivitäten der Rahmenprogramme beteiligte Personal aufgestockt werden muss.
Telekommunikation
Im Bereich Telekommunikation wurde mit dem Telekommunikationsgesetz von 1996 der Rahmen für die Marktregulierung abgesteckt. Sekundärrechtliche Vorschriften wurden erlassen über die Genehmigung der Datenübertragung über Kabelfernsehnetze, die Genehmigung von unabhängigen Netzen, Funkruf-, Bündelfunk- und Kabelfernsehnetzen sowie über den Verbund von Telekommunikationsnetzen. Romtelecom besaß bis zum 31. Dezember 2002 das Monopol bei den Festtelefondiensten. . Rumänien weist den niedrigsten Versorgungsgrad bei Festtelefondiensten aller Beitrittskandidaten auf.
1998 wurden die autonomen Regiebetriebe Romtelecom, Radio-communicatii und Posta Romana zu gewerblichen Unternehmen umgewandelt. Die damit verbundene Trennung des Managements durch die nationalen Betreiber von der Aufsicht durch das Ministerium ist die Grundlage für die Privatisierung des Telefonbetreibers Romtelecom.
Im Mai 2002 erließ die Regierung eine Dringlichkeitsverordnung, welche die Grundlage für die Regulierung der Telekommunikation bildet. Sie sieht die Schaffung einer Staatlichen Regulierungsbehörde für Kommunikation (NRB) vor, deren Hauptaufgabe darin besteht, die staatliche Politik auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation und der Postdienste umzusetzen. Im September 2002 hat die Regulierungsbehörde für Kommunikation ihre Arbeit aufgenommen.
Die Verabschiedung der Rechtsvorschriften, die den rechtlichen Rahmen bilden, ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Telekommunikationsbereich; sie sollten es Rumänien ermöglichen, die Frist für die vollständige Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand bis Ende 2003 einzuhalten. Der neue Rechtsrahmen betrifft die Genehmigungsverfahren für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste, die Zuteilung der Nummerierungsressourcen und die Verwaltung der Funkfrequenzen. Im Januar 2002 wurden Rechtsakte erlassen, mit denen die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft für den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und die damit zusammenhängende Infrastruktur in innerstaatliches Recht umgesetzt wurden. Außerdem wurde damit ein Rahmen geschaffen, um die Interoperabilität und Verbundfähigkeit dieser Netze zu gewährleisten. Im Dezember 2002 hat die Regulierungsbehörde eine allgemeine Regelung für die Genehmigung des Betriebs elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste beschlossen. Im Januar 2003 wurden die Mindestanforderungen für die Erbringung öffentlich zugänglicher Kommunikationsdienste veröffentlicht. Daraufhin erfolgten Anfang 2003 zahlreiche Anmeldungen, die bis zum Sommer 2003 zu einer Sättigung des Marktes geführt haben. Fünfzehn Betreibern wurden Genehmigungen erteilt und Nummern zugewiesen. Den Betreibern der Fest- und Mobiltelefondienste wurden Zusammenschaltungsverpflichtungen auferlegt.
Im Juli 2003 wurden Vorschriften über den Universaldienst und die Nutzerrechte in elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten erlassen, um die Umsetzung des neuen Gemeinschaftsrechts im Telekommunikationsbereich abzuschließen. Aus dem Bericht 2005 geht hervor, dass der Mechanismus zur Umsetzung des Universaldienstes von den Unternehmen kaum unterstützt wurde und nun überprüft wird, ob er mit den entsprechenden Rechtsvorschriften konform ist.
Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes gilt ab 1. Januar 2003. Möglich wurde sie durch die Abschaffung der letzten ausschließlichen Rechte des etablierten Betreibers auf dem Gebiet der festen Sprachtelefondienste und der festen Mietleitungen. Auf dem vor kurzem geöffneten Markt für Festtelefondienste haben sich vier Betreiber etabliert, zu denen wahrscheinlich noch weitere in Kürze hinzukommen werden. Allerdings stellt die schwache und unausgeglichene Tarifstruktur des vorhandenen Betreibers nach wie vor ein Hindernis für Neulinge im Festnetz dar. 2005 wurden Maßnahmen betreffend die Betreibervorauswahl, die Nummernübertragbarkeit und ein Mindestangebot an Mietleitungen umgesetzt.
Postdienste
Ein Rahmengesetz von 1996 bestimmt und klassifiziert die Postdienste und führt ein Zulassungsverfahren für Postbetreiber ein. Das Monopol auf den Basisdienst bestand bis 2001. Im Januar 2002 konnte durch eine entsprechende Rechtsvorschrift ein allgemeiner Rahmen für die Regulierung der Postdienste und die Bereitstellung eines Universaldienstes abgesteckt werden.
Die NRB ist die für Regulierungsaufgaben in diesem Bereich zuständige Behörde.
Der Markt war praktisch bereits 2003 liberalisiert. Im April 2003 wurde durch einen Beschluss das Verfahren für die Zulassung der Postdienste festgelegt. Das Recht zur Erbringung von Postdiensten wird aufgrund einer Allgemeingenehmigung (für Postdienste, die nicht unter den Universaldienst fallen) und durch Einzelgenehmigungen (für Postdienste, die unter den Universaldienst fallen) verliehen. Posta Romana hat als einziger Betreiber eine Genehmigung für Postdienste erhalten, die zum Universaldienst gehören.
Die rumänischen Rechtsvorschriften entsprechen damit im Großen und Ganzen der ersten europäischen Postdienstrichtlinie. Seit 2004 ist allein das staatliche Unternehmen Posta Romana befugt, den Universaldienst im Postbereich zu versehen.
Im Jahr 2005 hat Rumänien weitere Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstands für Postdienste erzielt, da die Rechtsvorschriften über die Zulassung und Genehmigung von Postdiensten umgesetzt wurden.
Informationsgesellschaft
Im Februar 1998 wurde eine „Nationale Strategie für die Computerisierung und die rasche Verwirklichung der Informationsgesellschaft" verabschiedet, die auf eine strategische Verbesserung der Informationsinfrastruktur, den Ausbau der Informationstechnologiebranche und die Entwicklung von Informationstechnologien für die öffentliche Verwaltung abzielt. Ferner wurde ein Staatssekretariat für die Informationsgesellschaft eingerichtet, das für die Ausarbeitung der politischen Konzepte zuständig ist und Beobachtungsfunktion hat, während eine unabhängige Datenschutzbehörde den Markt und die Verarbeitung personenbezogener Daten überwacht.
Die Nutzung des Internet scheint rasch zuzunehmen.
Die Liberalisierung im Bereich der Datenübertragung ist vorangekommen. Rumänien hat ein ausgedehntes privates Kabelfernsehnetz, an das drei Millionen Haushalte angeschlossen sind. Den Fernsehgesellschaften ist es erlaubt, Daten zu übermitteln und den Zugang zum Internet anzubieten. Rumänien nimmt an der Arbeit des hochrangigen gemischten Ausschusses für die Informationsgesellschaft teil.
Letzte Änderung: 30.01.2006