Straßen- und Binnenschiffsverkehr – Grenzkontrollen
ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:
Verordnung (EWG) Nr. 3912/92 über innerhalb der EU durchgeführte Kontrollen im Straßen- und im Binnenschiffsverkehr von in einem Nicht-EU-Land registrierten oder zum Verkehr zugelassenen Verkehrsmitteln
Verordnung (EG) Nr. 1100/2008 über den Abbau von Grenzkontrollen der EU-Länder im Straßen- und Binnenschiffsverkehr
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNGEN?
Durch die Verordnungen werden Kontrollen abgeschafft, die durch die EU-Länder aufgrund von Rechtsvorschriften im Straßen- und Binnenschiffsverkehr an den Binnengrenzen der EU durchgeführt werden. Um die Freizügigkeit der betreffenden Fahrzeuge und Schiffe innerhalb der EU sicherzustellen, finden diese Kontrollen nicht mehr als Grenzkontrollen, sondern nur im Rahmen der jeweils im gesamten Gebiet der EU-Länder ohne Diskriminierung durchgeführten üblichen Kontrollen statt.
WICHTIGE ECKPUNKTE
- Verordnung (EWG) Nr. 3912/92 bezieht sich auf Kontrollen im Straßen- und im Binnenschiffsverkehr von Verkehrsmitteln, die in einem Nicht-EU-Land registriert oder zum Verkehr zugelassen sind. Diese Kontrollen finden nicht mehr an den Binnengrenzen zwischen den EU-Ländern statt, sondern nur im Rahmen der im gesamten Gebiet dieser Länder ohne Diskriminierung durchgeführten üblichen Kontrollen. Sie können jedoch weiterhin an den Außengrenzen (zu nicht EU-Ländern) durchgeführt werden.
- Verordnung (EG) Nr. 1100/2008 bezieht sich auf Kontrollen im Straßen- und Binnenschiffsverkehr bei Beförderungen, die von in einem EU-Land registrierten oder für den Verkehr zugelassenen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Diese Kontrollen finden nicht mehr an den Binnengrenzen zwischen den EU-Ländern statt, sondern nur im Rahmen der im gesamten Gebiet dieser Länder ohne Diskriminierung durchgeführten üblichen Kontrollen.
- Die unter die beiden Verordnungen fallenden Kontrollen sind diejenigen, die vom EU-Recht oder von einzelstaatlichen Rechtsvorschriften gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1100/2008 und – im Fall der Verordnung (EWG) Nr. 3912/92 – internationalen Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Ländern und einem oder mehreren Nicht-EU-Ländern vorgesehen sind.
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Januar 2020 ist die Grenze zwischen dem Vereinigten Königreich und den EU-Ländern keine Binnengrenze mehr. Während des Übergangszeitraums, in dem die EU-Rechtsvorschriften immer noch für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich galten, wurde diese Grenze jedoch noch wie eine Binnengrenze behandelt. Seit Anfang 2021 finden die oben genannten Verordnungen keine Anwendung mehr auf diese Binnengrenze. Die Kontrolle von Fahrzeugen und Schiffen des Vereinigten Königreichs unterliegt seither der Verordnung (EWG) Nr. 3912/92 und nicht mehr der Verordnung (EG) Nr. 1100/2008.
WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?
- Die Verordnung (EWG) Nr. 3912/92 ist am 1. Januar 1993 in Kraft getreten.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1100/2008 ist am 4. Dezember 2008 in Kraft getreten. Sie kodifiziert und ersetzt die Verordnung (EWG) Nr. 4060/89 und ihre nachfolgenden Änderungen, die am 1. Juli 1990 in Kraft getreten sind.
HINTERGRUND
Siehe auch:
HAUPTDOKUMENTE
Verordnung (EWG) Nr. 3912/92 des Rates vom 17. Dezember 1992 über innerhalb der Gemeinschaft durchgeführte Kontrollen im Straßen- und im Binnenschiffsverkehr von in einem Drittland registrierten oder zum Verkehr zugelassenen Verkehrsmitteln (ABl. L 395 vom 31.12.1992, S. 6-7)
Verordnung (EG) Nr. 1100/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über den Abbau von Grenzkontrollen der Mitgliedstaaten im Straßen- und Binnenschiffsverkehr (kodifizierte Fassung) (ABl. L 304 vom 14.11.2008, S. 63-69)
Letzte Aktualisierung: 27.11.2020