Qualität der Badegewässer

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Die Badegewässerrichtlinie soll sicherstellen, dass

WICHTIGE ECKPUNKTE

Überwachung der Badegewässer

Bewertung der Badegewässerqualität

Badegewässerprofil

Außergewöhnliche Maßnahmen

Grenzüberschreitende Gewässer

Dehnt sich ein Einzugsgebiet auf verschiedene Länder aus, müssen die EU-Länder für Informationsaustausch sorgen und gemeinsame Maßnahmen ergreifen.

Information der Öffentlichkeit

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG (ABl. L 64 vom , S. 37-51)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2006/7/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

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