Vorbereitung auf eine Grippepandemie und andere Gesundheitsbedrohungen

Die Europäische Kommission hat zwei Aktionspläne angenommen, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung schwerwiegender grenzübergreifender Krisenfälle im Gesundheitsbereich und einer eventuellen Grippepandemie unterstützen sollen.

RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen betreffend eine verstärkte Koordinierung der allgemeinen Bereitschaftsplanung für Krisenfälle im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene [KOM(2005) 605 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie [KOM(2005) 607 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

ABWEHRBEREITSCHAFT BEI GESUNDHEITLICHEN KRISENFÄLLEN AUF EU-EBENE

Gegenstand und Anwendungsbereich

Allgemeines Ziel der Mitteilung über die europäische Koordinierung bei gesundheitlichen Krisenfällen ist die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von allgemeinen Plänen für jegliche Art von Krisenfall im Gesundheitsbereich unter Berücksichtigung der EU-Dimension. Die Mitteilung und der technische Leitfaden sind das Grundgerüst für die Entwicklung der allgemeinen oder spezifischen einzelstaatlichen Pläne und beschreiben die Kernelemente, die bei der Bereitschaftsplanung im Hinblick auf gesundheitliche Krisen zu berücksichtigen sind.

Mit Blick auf die Ausarbeitung nationaler operativer Bereitschaftspläne im Gesundheitswesen beschreibt die Kommission für jeden der folgenden Bereiche Maßnahmen, die in die Pläne aufzunehmen oder darin zu berücksichtigen sind: Informationsmanagement, Kommunikation, wissenschaftliche Beratung, Verbindungs-, Management- und Kontrollstrukturen, Bereitschaftsplanung im Gesundheitssektor und sektorübergreifende Bereitschaftsplanung.

Informationsmanagement

Das Informationsmanagement umfasst das Sammeln, Bearbeiten, den Einsatz und die Verbreitung von Informationen über eine Krisensituation, mit dem Ziel der Ermittlung und Identifizierung der Gefahren und Risiken, der Überwachung von Stand und Entwicklung der Krise sowie der Feststellung, welche Mittel und Ressourcen verfügbar sind.

Die Organisation einer angemessenen gesundheitlichen Überwachung durch die Mitgliedstaaten als Krisenvorbereitung ist unumgänglich. Für die Überwachung auf verschiedenen Gebieten muss es umfassende und streng anzuwendende Normen geben. Außerdem ist es wichtig, die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Informationsquellen sicherzustellen (Bereich der öffentlichen Gesundheit ebenso wie Medien, Veterinärdienste und Sicherheitsdienste).

Kommunikation

Informationsmanagement bedeutet, Informationen zum richtigen Zeitpunkt zu übermitteln. Die hierzu nötige Infrastruktur muss daher so zuverlässig wie möglich sein, damit im Notfall diese Kommunikationskanäle erhalten bleiben können, wenn bestimmte Kommunikationswege ausfallen.

Die Behörden müssen eine effiziente Kommunikationspolitik der Öffentlichkeit und den Medien gegenüber verfolgen. Dies setzt voraus, dass die Ereignisse vorhergesehen werden und dass die Behörden die hauptsächlichen, wenn nicht einzigen für die Ereignisse autorisierten Informationsquellen darstellen.

Hier ist die Koordinierung von höchster Bedeutung, damit der Öffentlichkeit präzise und kohärente Informationen übermittelt werden. Die Mitgliedstaaten, die Kommission und die zuständigen Gemeinschaftsstellen müssen dafür sorgen, dass ihre Krisenmitteilungen so gut wie möglich koordiniert werden.

Wissenschaftliche Beratung

Das Krisenmanagement umfasst die Erstellung und Abgabe wissenschaftlicher Gutachten. Dazu gehören

Auf Gemeinschaftsebene sind in verschiedenen Sektoren folgende Mechanismen und Strukturen für wissenschaftliche Beratung geschaffen worden:

Im Bereich der übertragbaren Krankheiten werden derzeit EU-weit koordinierte Echtzeit-Prognosemodelle entwickelt und finanziell unterstützt

. Diese sollen dazu beitragen, die zweckmäßigsten Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten und Erregern zu ermitteln und die Behörden bei der Mitgestaltung der Gesundheitspolitik und der Vorausplanung zu unterstützen.

Verbindungs-, Management- und Kontrollstrukturen

Management und Kontrolle schließen alle Planungs- und Reaktionsfunktionen und -vorgänge ein. Die betreffenden Strukturen müssen insbesondere die Ausbreitung der Krankheit und die Kontamination von Bevölkerung und Umwelt eindämmen.

Voraussetzung für ein wirksames Management und effiziente Kontrolle sind vor allem:

Die Management- und Kontrollstrukturen helfen den Verantwortlichen, trotz der Komplexität der Lage (Ungewissheit, Vorliegen widersprüchlicher oder unvollständiger Informationen usw.) effizient zu reagieren. Die Simulation kann in diesem Sinne ein nützliches Instrument darstellen, um mit der Komplexität umzugehen und Ergebnisse vorherzusehen.

Die Management- und Kontrollstellen der Mitgliedstaaten müssen über gute Verbindungssysteme zu den anderen Mitgliedstaaten, der Kommission, den Gemeinschaftsstellen und den internationalen Organisationen, vor allem der WHO, verfügen. Die Gemeinschaft verfügt über zahlreiche Verbindungssysteme, die größtenteils auf den Alarm- und Schnellwarnbedarf abzielen. Die Meldung einer Gesundheitsbedrohung über das Frühwarn- und Reaktionssystem oder das Gemeinschaftssystem für die Schnellwarnung vor biologischen, chemischen und radionuklearen Anschlägen und Gefahren kann zur Erkennung einer Gesundheitskrise führen und die Aktivierung geeigneter Verbindungs- und Koordinierungsstrukturen auf EU-Ebene und innerhalb der Kommission auslösen. Darüber hinaus hat die Kommission das System ARGUS eingerichtet, das alle Schnellwarnsysteme der Gemeinschaft miteinander verbindet, ebenso wie ein Krisenzentrum mit Koordinierungsstrukturen.

Bereitschaftsplanung im Gesundheitssektor

Der Stand der Bereitschaftsplanung im Gesundheitssektor umfasst mehrere Aspekte:

Bereitschaftsplanung in den übrigen Sektoren und sektorübergreifende Bereitschaftsplanung

Die zur Bewältigung gesundheitlicher Krisenfälle erforderlichen Mechanismen, die über den Gesundheitssektor hinausgehen, haben zweierlei Funktion:

Die Durchführung bestimmter Maßnahmen erfordert die Intervention anderer Behörden als der Gesundheitsbehörden und daher eine Koordinierung zwischen diesen.

Auch die Vorbereitung von Drittländern ist für den Schutz der EU vor möglicherweise aus diesen Ländern kommenden Gesundheitsrisiken wesentlich. Man muss deshalb über eine innerhalb und außerhalb der EU koordinierte Methode nachdenken, um die Bürger der Gemeinschaft vor bekannten oder unvorhergesehenen Gesundheitsrisiken zu schützen.

BEREITSCHAFTS- UND REAKTIONSPLANUNG DER EU MIT BLICK AUF EINE GRIPPEPANDEMIE

Im März 2004 nahm die Europäische Kommission das erste Arbeitspapier zur Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie (KOM(2004) 201 endg.) an. Diese Strategie umreißt die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Bereitschaftsplanung für eine Pandemie sowie die bei vorher festgelegten Phasen und Stufen zu treffenden Schlüsselmaßnahmen in den Bereichen Management und Koordinierung, Überwachung, Prävention, Mitigierung und Reaktion, Kommunikation, Zivilschutz und Forschung. Sie ist insbesondere auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufgebaut.

Die Mitteilung vom 28. November 2005 über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung mit Blick auf eine Influenzapandemie zielt darauf ab, dieses Strategie abzuändern, um den neuen Entwicklungen auf diesem Gebiet Rechnung zu tragen, und zwar

Die sechs Phasen einer Grippepandemie

Der Aktionsplan stellt einen Reaktionsvorschlag der Union auf alle sechs Phasen einer Grippepandemie nach der WHO-Definition vor:

Festlegung der einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Zuständigkeiten

Der Aktionsplan legt ausführlich für jede Pandemiephase die jeweiligen Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten, der Kommission und des Seuchenbekämpfungszentrums fest. Auf operativer Ebene werden die zu treffenden Maßnahmen dargestellt mit Blick auf

HINTERGRUND

Die Terroranschläge im September 2001 in den USA haben gezeigt, wie notwendig es ist, die Gesundheitsstrategien, die Notfallpläne und die Ressourcen zur Prävention solcher Anschläge und zur Begrenzung von deren Auswirkungen zu verstärken.

Die SARS-Epidemie von 2003 bildete ein weiteres Ereignis, das für den Gesundheitssektor von hoher Bedeutung war, weil danach die Abwehrmöglichkeiten übertragbarer Krankheiten in Frage gestellt wurden. Bei SARS hat sich der Nutzen der Koordinierung in der EU durch das Frühwarn- und Reaktionssystem erwiesen. Dank dieses Systems wurden die Mitgliedstaaten über die Lage informiert und konnten sich darauf vorbereiten, eine eventuelle Ausbreitung der Krankheit einzudämmen.

Im zwanzigsten Jahrhundert gab es außerdem drei Grippepandemien. Infolge des Auftretens der Vogelgrippe in Asien und ihrer Ausbreitung musste das Risiko einer neuen weltweiten Grippepandemie vor kurzem neu bewertet werden. Es ist zwar unmöglich, vorauszusagen, wann die nächste Pandemie ausbrechen könnte, doch wären die Auswirkungen einer solchen Pandemie beträchtlich, nicht nur hinsichtlich der Mobilisierung von Gesundheits- und Sozialdiensten, sondern auch hinsichtlich sozialer und wirtschaftlicher Probleme. Eine systematische Planung der Vorbereitung und der Interventionen auf gemeinschaftlicher wie einzelstaatlicher Ebene kann dazu beitragen, die Tragweite und die Folgen zu mildern.

Aus diesem Grund hat die Kommission zwei Aktionspläne angenommen, die die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten darauf vorbereiten sollen, mit Gesundheitsbedrohungen auf europäischer Ebene umzugehen. Der eine Plan bezweckt, die europäische Koordinierung im Fall einer gesundheitlichen Krise zu verstärken, indem er eine allgemeine Strategie vorsieht, die sich auf verschiedene Arten von Gesundheitsbedrohungen anwenden lässt, seien dies vorhersehbare Bedrohungen (wie eine Grippepandemie) oder unvorhersehbare (wie eine SARS-ähnliche Epidemie). Der andere Plan betrifft die Bereitschafts- und Reaktionsplan mit Blick auf eine Grippepandemie.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 18. Oktober 2005 über die Vogelgrippe und eine Grippepandemie [Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Errichtung eines Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten [Amtsblatt L 142 vom 30.4.2004]

Arbeitspapier der Kommission vom 26. März 2004 zur Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie [KOM(2004)201 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Entscheidung 2000/57/EG der Kommission vom 22. Dezember 1999 über ein Frühwarn- und Reaktionssystem für die Überwachung und die Kontrolle übertragbarer Krankheiten gemäß der Entscheidung Nr. 2119/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates [Amtblatt L 21 vom 26.1.2000]

See also

Letzte Änderung: 10.03.2006