Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit – Allgemeine Vorschriften

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Richtlinie 89/391/EWG des Rates – Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Richtlinie führt Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit ein. Sie legt Pflichten für Arbeitgeber1 und Arbeitnehmer2 fest, um die Zahl der Arbeitsunfälle und berufsbedingten Erkrankungen zu verringern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie findet Anwendung auf alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche (gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische, verwaltungsmäßige sowie dienstleistungs- oder ausbildungsbezogene, kulturelle und Freizeittätigkeiten und andere).

Sie besagt, dass Arbeitgeber:

Weitere wichtige Eckpunkte

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Arbeitnehmer: jede Person, die von einem Arbeitgeber beschäftigt wird, einschließlich Praktikanten und Lehrlingen, jedoch mit Ausnahme von Hausangestellten.
  2. Arbeitgeber: jede Person, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer anderen Person steht und die Verantwortung für das Unternehmen trägt.

HINTERGRUND

RECHTSAKT

Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit

Letzte Aktualisierung