EUROPAPASS-Berufsbildung
1) ZIEL
Einer Person im Rahmen einer alternierenden Berufsbildung - einschließlich der Lehrlingsausbildung - die Möglichkeit zu geben, einen Abschnitt der Berufsbildung in einem anderen Mitgliedstaat der EU zu absolvieren. Einführung auf Gemeinschaftsebene einer Bescheinigung mit der Bezeichnung „EUROPASS-Berufsbildung", aus der hervorgeht, dass der Ausbildungsabschnitt zurückgelegt wurde.
2) RECHTSAKT
Entscheidung 51/99/EG des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlingsausbildung [Amtsblatt L 17 vom 22. Januar 1999]
3) ZUSAMMENFASSUNG
Definitionen
„Europäische Berufsbildungswege": nach Abschluss der Vereinbarung über den „EUROPASS-Berufsbildung" alle Abschnitte dieser Berufsausbildung, die in einem anderen Mitgliedstaat (Gastland) absolviert werden als dem, in dem die betreffende Person ihre Berufsausbildung in dualer Form erhält (Herkunftsland).
„In einer dualen Berufsausbildung befindliche Person": Jede Person, die in einer Berufsausbildung steht (unabhängig von ihrem Alter und vom Ausbildungsniveau, was bedeutet, dass es sich auch um eine Hochschulausbildung handeln kann). Diese Berufsausbildung, die von den zuständigen Behörden des Herkunftslandes gemäß den geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie den üblichen Verfahren anerkannt und bescheinigt wird, umfasst strukturierte Ausbildungsphasen in einem Unternehmen und ggf. einer Ausbildungseinrichtung unabhängig von der Stellung dieser Person im Rahmen ihres Arbeits-, Lehr-, Schul- oder Studienvertrages.
„Pädagogischer Betreuer": Jede Person bei einem öffentlichen oder privaten Arbeitgeber oder einer Berufsbildungseinrichtung des Gastlandes, deren Aufgabe es ist, eine in einer dualen Ausbildung befindliche Person bei der Absolvierung eines "europäischen Berufsbildungsweges" zu unterstützen, zu informieren, zu beraten und zu betreuen.
„EUROPASS-Berufsbildung": Bescheinigung, mit welcher bestätigt wird, dass ihr Inhaber einen oder mehrere Ausbildungsabschnitte in dualer Form, einschließlich der Lehrlingsausbildung, unter den in der Entscheidung festgelegten Bedingungen in einem anderen Mitgliedstaat absolviert hat.
„Ausbildungspartner im Gastland": Institution, die für die „europäischen Berufsbildungswege" im Gastland verantwortlich ist (Unternehmen, Berufsbildungseinrichtung oder -zentrum usw.) und mit der für die Berufsbildung im Herkunftsland zuständigen Institution eine Partnerschaftsvereinbarung über einen „europäischen Berufsbildungsweg" geschlossen hat.
Unter Berücksichtigung ihrer Berufsbildungssysteme ergreifen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, die es den in einer dualen Berufsausbildung befindlichen Personen ermöglichen, einen europäischen Berufsbildungsweg zu nutzen. Die europäischen Berufsbildungswege:
Jedem, der einen europäischen Berufsbildungsweg durchlaufen hat, wird eine Bescheinigung mit der Bezeichnung „EUROPASS-Berufsbildung" ausgestellt. Diese Bescheinigung, die ein Informationsdokument der Gemeinschaft ist,
Diese Bestimmungen finden auch Anwendung, wenn der europäische Berufsbildungsweg mehrere Ausbildungsphasen in verschiedenen Mitgliedstaaten umfasst. Da der „EUROPASS-Berufsbildung" die Anerkennung von Berufsbildungsgängen erleichtern soll, muss in den Amtssprachen der EG bescheinigt werden, dass der Berufsbildungsweg bzw. die Berufsbildungsabschnitte absolviert worden sind.
Die Kommission trägt für die Gesamtkohärenz zwischen den zur Durchführung dieser europäischen Berufsbildungswege ergriffenen Maßnahmen und den Gemeinschaftsprogrammen und -initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung Sorge.
Die Kommission gewährleistet die angemessene Herstellung, Verbreitung und Begleitung des „EUROPASSES-Berufsbildung" in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten. Jeder Mitgliedstaat benennt eine oder mehrere Stellen, die - in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern sowie ggf. mit den für die duale Berufsbildung zuständigen Organisationen - mit der Gewährleistung der Koordination und Durchführung auf nationaler Ebene beauftragt werden. Jeder Mitgliedstaat wird Maßnahmen treffen, um den Erhalt des „EUROPASSES-Berufsbildung" zu erleichtern, die Evaluierung der durchgeführten Aktionen zu ermöglichen und die Chancengleichheit zu fördern. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Rahmen für den Informationsaustausch und die Koordination der Aktivitäten schaffen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten tragen der Bedeutung der KMU und der Handwerksbetriebe sowie deren besonderen Erfordernissen Rechnung.
Die erforderlichen Mittel für die Maßnahmen zur Förderung und Begleitung belaufen sich für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31. Dezember 2004 auf 7,3 Mio. EUR.
Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat drei Jahre nach der Annahme dieser Entscheidung einen Bericht über deren Durchführung, bewertet ihre Auswirkungen auf die Förderung der Mobilität in der alternierenden Berufsbildung einschließlich der Lehrlingsausbildung, schlägt etwaige Korrekturmaßnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeit vor und unterbreitet alle von ihr als erforderlich erachteten Vorschläge, und zwar auch in haushaltspolitischer Hinsicht.
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Entscheidung 1999/51/EG |
01.01.2000 |
- |
ABl. L 17 vom 22.1.1999 |
4) durchführungsmassnahmen
5) weitere arbeiten
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Bericht über die Durchführung der Entscheidung 1999/51/EG des Rates vom 21. Dezember 1998 zur Förderung von alternierenden Europäischen Berufsbildungsabschnitten einschließlich der Lehrlingsausbildung[KOM (2002) 214 endgültig vom 22.5.2002 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Im Bericht wird hervorgehoben, dass viele europäische Bildungswege in Verbindung mit dem Programm Leonardo da Vinci absolviert werden. Die übrigen europäischen Programme (Sokrates, Jugend, und Equal) spielen eher eine begrenzte Rolle. Die Mitgliedstaaten haben Nationale Kontaktstellen (pdf) benannt , die für die Durchführung sorgen und für die Vermittlung von Information und die Förderung der Maßnahmen zuständig sind. Seit dem Jahr 2000 wurden rund 19300 Dokumente „EUROPASS-Berufsbildung" ausgestellt. Davon 10000 in Deutschland, 3000 in Frankreich und 2000 im Vereinigten Königreich. Das Vereinigte Königreich ist das begehrteste Ziel ; ihm folgen Spanien, Deutschland und Frankreich. Die Dauer des Ausbildungsabschnitts im Ausland liegt zwischen 3 und 15 Wochen. Die Frauen stellen eine leichte Mehrheit (rund 55 %) unter den EUROPASS-Inhabern dar. Eine deutliche Mehrheit der EUROPASS-Inhaber ist 17 bis 23 Jahre alt. Das Hotel-, Gaststätten-, und Fremdenverkehrsgewerbe ist der am meisten gefragte Sektor.
Nationale Bewertungsstudien sind durchgeführt worden. Eine Zwischenbewertungsstudie auf europäischer Ebene ist für Dezember 2002 vorgesehen.
Weitere Informationen sind auf der Website der zuständigen Generaldirektion zu finden, auf der einige Seiten der Maßnahme „ EUROPASS-Berufsbildung " gewidmet sind.
Letzte Änderung: 07.10.2005