Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 – zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Empfänger

Grundprinzipien

Die Berechtigten

Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC)

Instrumente zur Koordinierung der sozialen Sicherheit

Verwaltungskommission und Europäische Arbeitsbehörde

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am in Kraft getreten. An diesem Tag trat die Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung des Verfahrens für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in Kraft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166 vom , S. 1-123). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 200 vom , S. 1-49).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 883/2009 wurden in den Originaltext aufgenommen. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung