Selbstständige: Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz

Erhöhung der Mindestanforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit Selbstständiger am Arbeitsplatz, für die die Bestimmungen der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG im Allgemeinen nicht gelten

RECHTSAKT

Empfehlung 2003/134/EG des Rates vom 18. Februar 2003 zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit Selbstständiger am Arbeitsplatz.

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Empfehlung betrifft die Erwerbstätigen, die nicht durch ein Arbeitsverhältnis an einen Arbeitgeber oder ganz allgemein durch ein Beschäftigungs- oder Abhängigkeitsverhältnis an einen Dritten gebunden sind.

Zwar fallen Selbstständige in der Regel nicht unter die Gemeinschaftsrichtlinien zum Arbeitsschutz, insbesondere nicht unter die Richtlinie 89/391/EWG, sie sind jedoch ähnlichen Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit ausgesetzt wie Arbeitnehmer.

Außerdem gibt es Beschäftigungsbereiche mit hohem Risiko, in denen sehr viele Selbstständige tätig sind, wie z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Bauwirtschaft, Verkehr.

Daher empfiehlt der Rat den Mitgliedstaaten, Präventionsmaßnahmen sowie den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz durch Sensibilisierungskampagnen sowie den Zugang zu Schulungsmaßnahmen und zur Gesundheitsüberwachung zu fördern.

Im Einzelnen wird den Mitgliedstaaten empfohlen:

Die vorliegende Empfehlung berührt nicht bereits geltende oder künftige nationale Rechtsvorschriften, die ein höheres Schutzniveau gewährleisten, und die Mitgliedstaaten sollten zur Erreichung dieser Ziele die ihnen am geeignetsten erscheinenden Mittel wählen.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Empfehlung 2003/134/EG des Rates

18.02.03

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ABl. L 53 vom 28.02.2003

Letzte Änderung: 04.05.2004