EU-Haushalt

Beim EU-Haushalt handelt es sich um einen Investitionshaushalt, in dem Mittel gebündelt und an Projekte verteilt werden, die den politischen Prioritäten der Europäischen Union (EU) entsprechen. Er erfasst sämtliche Einnahmen und Ausgaben der EU. Die EU entscheidet alle sieben Jahre über ihren langfristigen Haushaltsrahmen, den sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Wie im Vertrag von Lissabon (Artikel 312 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) festgelegt ist, werden im MFR die jährlichen Höchstbeträge (Obergrenzen) für die EU-Ausgaben insgesamt sowie für die wichtigsten Ausgabenbereiche (Rubriken) dargelegt. Der aktuelle MFR gilt für den Zeitraum von 2021-2027.

Der EU-Haushalt wird aus verschiedenen Einnahmequellen, den „Eigenmitteln“ der EU finanziert (Zollabgaben, ein Teil des Bruttonationaleinkommens eines jeden EU-Landes, ein Anteil an den Mehrwertsteuer-Einnahmen der EU-Länder sowie, ab dem 1. Januar 2021 eine neue Eigenmittelquelle, die sich auf die Menge nicht recycelter Verpackungsabfälle aus Kunststoff stützt).

Alle sieben Jahre verhandeln das Europäische Parlament und der Rat über den mehrjährigen Finanzrahmen und darüber, wie die Mittel auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission den einzelnen Ausgabenbereichen zugewiesen werden. Das Europäische Parlament und der Rat vereinbaren jährlich die Höhe des Jahreshaushalts sowie die Ausgabenprioritäten für die kommenden 12 Monate.

Zur Finanzierung der Erholung nach der Coronavirus-Pandemie hat die EU einem Aufbauplan namens NextGenerationEU in Höhe von 750 Mrd. EUR zugestimmt, der zusätzlich zum langfristigen Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 zur Verfügung steht. Zu diesem Zweck wird die EU Anleihen auf den Märkten aufnehmen.

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