Verpackungen und Verpackungsabfälle (ab 2026)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

In der Verordnung (EU) 2025/40 ist Folgendes festgelegt: Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen für Verpackungen während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich Produktion, Verwendung und Abfallbewirtschaftung. Ziel der Verordnung ist

WICHTIGE ECKPUNKTE

Nachhaltigkeit

Verpflichtungen

Bekämpfung übermäßiger Verpackungen

Kunststofftragetaschen

Mitgliedstaaten müssen bis 2025 sicherstellen, dass der jährliche Verbrauch an leichten Kunststofftragetaschen 40 Beutel pro Kopf nicht übersteigt.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am in Kraft getreten und gilt ab dem .

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (ABl. L, 2025/40, ).

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