Fangmöglichkeiten in der Ostsee (2025)

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2024/2903 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2025

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zulässige Gesamtfangmenge und Aufteilung

Quoten für Fischarten

Für 2025 gelten folgende TACs.

Änderung der Verordnung (EU) 2024/257

Mit der Verordnung wird auch Verordnung (EU) 2024/257 (siehe Zusammenfassung) in Bezug auf ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich zu Fangmöglichkeiten auf Stintdorsch im Skagerrak-Kattegat und in der Nordsee geändert.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung tritt am in Kraft. Die Bestimmungen für den Stintdorsch im Skagerrak-Kattegat und in der Nordsee gelten jedoch vom bis zum .

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Freizeitfischerei. Nichtgewerbliche Fischerei, bei der lebende aquatische Meeresressourcen gefangen werden.
  2. Höchstmöglicher Dauerertrag. Der größte Ertrag (Fang), der einem Artbestand in einem unbestimmten Zeitraum entnommen werden kann, ohne dabei das Überleben der Art zu gefährden.
  3. Beifang. Unerwünschte Fischarten und andere Meerestiere, die unbeabsichtigt gefangen wurden.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2024/2903 des Rates vom zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2025 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/257 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern (ABl. L, 2024/2903, ).

Letzte Aktualisierung: