Online-Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften – Erhebung und Austausch von Daten

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2024/1028 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit Verordnung (EU) 2024/1028 sollen zuverlässige Informationen zu Online-Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in der Europäischen Union (EU) erhoben werden. Dafür werden die zuständigen Behörden und Plattformen zur kurzfristigen Vermietung aufgefordert, bestimmte Daten zu erheben und zur Verfügung zu stellen.

Mit den einheitlichen und gezielten Vorschriften soll ein klares Bild dieses wachsenden Sektors erstellt werden, damit Behörden angemessene Maßnahmen erarbeiten und umsetzen können.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Verordnung:

Eintragungsverfahren

Die EU-Mitgliedstaaten müssen folgende Aufgaben übernehmen:

Die Gastgeber stellen zur Verfügung:

Prüfung

Die zuständigen Behörden:

Online-Plattformen:

Datenberichterstattung

Online-Plattformen für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften, zu denen Behörden bestimmte Daten benötigen, erheben die Informationen für jede Unterkunft und übermitteln sie monatlich oder bei weniger als 4250 Angeboten quartalsweise den zuständigen nationalen Behörden.

Die Mitgliedstaaten:

Mit der Verordnung wird die Verordnung (EU) 2018/1724 geändert.

Die Kommission prüft die Verordnung und legt die Ergebnisse bis zum dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen vor.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung tritt am in Kraft.

HINTERGRUND

Das Wachstum von Online-Plattformen wie Airbnb hat erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, durch die viele Chancen aufkommen, aber auch Folgen für die Verfügbarkeit von langfristigen Vermietungen aufkommen können.

Als Reaktion auf das Phänomen stärken nationale, regionale und lokale Behörden die Registrierungsverfahren und andere Anforderungen. Sie variieren von Land zu Land, sodass der Binnenmarkt fragmentiert ist, da die Plattformen ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten.

Die Verordnung enthält EU-weite Vorschriften, damit Behörden über die Hauptinformationen zu politischen Maßnahmen informiert sind und um die gerechte und transparente Bereitstellung von Dienstleistungen zur kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in der EU sicherzustellen.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Gastgeber. Eine natürliche oder juristische Person, die gegen Entgelt eine Dienstleistung der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften über eine Online-Plattform erbringt.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1028, ).

Letzte Aktualisierung: