Netto-Null-Industrie-Verordnung der EU

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2024/1735 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Die Verordnung (EU) 2024/1735, auch bekannt als Netto-Null-Industrie-Verordnung, zielt darauf ab, den industriellen Einsatz von Netto-Null1-Technologien zu fördern. Diese sind notwendig, um die Klimaziele der Europäischen Union (EU) und die Stärkung ihrer Führungsrolle bei industriellen grünen Technologien zu erreichen.

Um diese Ziele zu erreichen, enthält die Verordnung Strategien für die

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Die Verordnung

Ziele

Um die externen Abhängigkeiten in der EU von Netto-Null-Technologien und deren Lieferketten zu verringern, werden in der Netto-Null-Industrie-Verordnung die Ziele festgelegt, eine Produktionskapazität von mindestens

Schaffung eines günstigen Umfelds

Die Rechtsvorschriften enthalten Maßnahmen zur Förderung der Produktion, Entwicklung und Nutzung von Netto-Null-Technologien, vor allem durch

Ferner werden Kriterien für die Anerkennung von Netto-Null-Projekten als „strategische Projekte“ festgelegt, die erheblich dazu beitragen werden,

CO2-Einspritzkapazität

Die Verordnung

Außerdem fordert sie:

Industrielle Cluster (Täler)

Die Verordnung fördert die Entwicklung von „Beschleunigungstälern“ für Netto-Null-Technologien (Gebiete, in denen mehrere Unternehmen einer bestimmten Technologie konzentriert sind). Mit den Tälern sollen Cluster von industriellen Tätigkeiten mit Bezug zu Netto-Null-Technologien geschaffen werden, um die Union als Standort für Fertigungstätigkeiten attraktiver zu machen und die Verwaltungsverfahren für den Aufbau entsprechender Fertigungskapazitäten weiter zu straffen. Sie werden auch zur Reindustrialisierung von Regionen beitragen.

Marktzugang

Um den Einsatz von Netto-Null-Technologien zu fördern, werden die nationalen Behörden in der Verordnung angewiesen,

Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Innovation

Die Verordnung

Die Kommission

Mit der Verordnung wird die Verordnung (EU) 2018/1724 geändert (siehe Zusammenfassung).

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie gilt seit dem mit Ausnahme der Artikel 26 und 28, die am in Kraft treten.

HINTERGRUND

Die Verordnung, die als Netto-Null-Industrie-Verordnung bekannt ist, ist Teil des Industrieplans zum Grünen Deal, mit dem die Fertigungskapazitäten der EU ausgebaut werden sollen, um ihre ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Netto-Null. Das Gleichgewicht zwischen der Menge des produzierten und des aus der Atmosphäre entfernten Treibhausgases.
  2. Reallabor. Eine Einrichtung für kleine Live-Tests von Innovationen in einem kontrollierten Umfeld unter behördlicher Aufsicht.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, ).

Die aufeinanderfolgenden Änderungen der Verordnung (EU) 2024/1735 wurden in den ursprünglichen Text übernommen. Diese konsolidierte Fassung dient ausschließlich Dokumentationszwecken.

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