Die Verordnung (EU) 2024/1735, auch bekannt als Netto-Null-Industrie-Verordnung, zielt darauf ab, den industriellen Einsatz von Netto-Null1-Technologien zu fördern. Diese sind notwendig, um die Klimaziele der Europäischen Union (EU) und die Stärkung ihrer Führungsrolle bei industriellen grünen Technologien zu erreichen.
Um diese Ziele zu erreichen, enthält die Verordnung Strategien für die
Ermittlung und Unterstützung von Möglichkeiten zum Ausbau der Produktion von Netto-Null-Technologien und ihrer Lieferketten;
Förderung der Nachfrage nach Technologien durch Vergabe öffentlicher Aufträge, Auktionen und andere Interventionsformen;
Entwicklung von Kompetenzen durch ausgewiesene Ausbildungsakademien;
Unterstützung von Innovation und Forschung;
Verbesserung der Überwachung und Minderung der Versorgungsrisiken für die Technologien.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Anwendungsbereich
Die Verordnung
gilt für
19 wichtige Netto-Null-Technologien von Solar- und Windenergie bis hin zu Batterien, Wärmepumpen und Wasserkraft,
Projekte zur Dekarbonisierung energieintensiver Industrien, die Teil der Lieferkette einer Netto-Null-Technologie sind und CO2-Emissionsraten erheblich reduzieren;
gilt nicht für kritische Rohstoffe, die unter gesonderte Rechtsvorschriften fallen (Verordnung (EU) 2024/1252 – siehe Zusammenfassung).
Ziele
Um die externen Abhängigkeiten in der EU von Netto-Null-Technologien und deren Lieferketten zu verringern, werden in der Netto-Null-Industrie-Verordnung die Ziele festgelegt, eine Produktionskapazität von mindestens
40 % des jährlichen Bereitstellungsbedarfs der EU für Netto-Null-Technologien bis 2030 zu erreichen und
15 % der weltweiten Produktion von Netto-Null-Technologien bis 2040.
Schaffung eines günstigen Umfelds
Die Rechtsvorschriften enthalten Maßnahmen zur Förderung der Produktion, Entwicklung und Nutzung von Netto-Null-Technologien, vor allem durch
die Einrichtung zentraler Kontaktstellen in jedem EU-Mitgliedstaat, um Unternehmen und Investoren bei der Entwicklung ihrer Projekte für Netto-Null-Technologien zu unterstützen, und
die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren für Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien.
Ferner werden Kriterien für die Anerkennung von Netto-Null-Projekten als „strategische Projekte“ festgelegt, die erheblich dazu beitragen werden,
die Produktionskapazität der EU für Netto-Null-Technologiekomponenten in der Lieferkette zu steigern;
die besten verfügbaren sauberen Technologien oder Produkte für die Netto-Null-Industrie in der EU bereitzustellen;
CO2-Emissionen zu reduzieren oder eliminieren.
CO2-Einspritzkapazität
Die Verordnung
setzt das Ziel der Injektion von mindestens 50 Mio. Tonnen CO2 in Speicherstätten, z. B. ehemalige Öl- und Gasfelder, bis 2030;
bestimmt, dass die Standorte für mindestens fünf Jahre betriebsbereit sein und freien und fairen Zugang bieten müssen.
Außerdem fordert sie:
Die Europäische Kommission muss ab dem über die erzielten Fortschritte alle zwei Jahre berichten;
die Mitgliedstaaten müssen
im Interesse der Transparenz jährliche öffentliche Berichte über Projekte zur Abscheidung, Speicherung und zum Transport von CO2, Unterstützungsmaßnahmen, nationale Strategien und grenzüberschreitende Regelungen erstellen,
die notwendige CO2-Transportinfrastruktur entwickeln;
Öl- und Gasunternehmen müssen individuelle Beiträge auf der Grundlage ihres Anteils an der gesamten EU-Produktion leisten mit dem Ziel, 50 Millionen Tonnen zu erreichen.
Industrielle Cluster (Täler)
Die Verordnung fördert die Entwicklung von „Beschleunigungstälern“ für Netto-Null-Technologien (Gebiete, in denen mehrere Unternehmen einer bestimmten Technologie konzentriert sind). Mit den Tälern sollen Cluster von industriellen Tätigkeiten mit Bezug zu Netto-Null-Technologien geschaffen werden, um die Union als Standort für Fertigungstätigkeiten attraktiver zu machen und die Verwaltungsverfahren für den Aufbau entsprechender Fertigungskapazitäten weiter zu straffen. Sie werden auch zur Reindustrialisierung von Regionen beitragen.
Marktzugang
Um den Einsatz von Netto-Null-Technologien zu fördern, werden die nationalen Behörden in der Verordnung angewiesen,
Mindeststandards für ökologische Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen und Bauaufträgen anzuwenden;
zu verlangen, dass der Vertrag mindestens einen der folgenden Punkte enthält: eine soziale oder beschäftigungspolitische Komponente, Cybersicherheitsmerkmale oder eine finanzielle Sanktion für die Nichtlieferung des versprochenen Produkts;
bei der Vorbereitung von Auktionen für die Nutzung erneuerbarer Energien Vorqualifikationskriterien wie verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Datensicherheit aufzunehmen;
finanzielle und sonstige Anreize für Haushalte, Unternehmen und die breite Öffentlichkeit zu entwickeln, Netto-Null-Technologieprodukte zu kaufen.
Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Innovation
Die Verordnung
führt europäische Akademien für eine Netto-Null-Industrie zur Entwicklung von Ausbildungsprogrammen und Qualifikationen für die zahlreichen Fähigkeiten, die für die Entwicklung und den Einsatz der neuen Technologien erforderlich sind, ein;
fordert die nationalen Behörden auf, zu prüfen, ob Diplome von den Akademien die Standards erfüllen, die für den Eintritt in einen reglementierten Beruf erforderlich sind;
verpflichtet die Mitgliedstaaten,
eine zentrale Kontaktstelle zu benennen, die alle Anfragen zum Testen von Netto-Null-Technologien in einem Reallabor2 bearbeitet,
kleinen und mittleren Unternehmenvorrangigen Zugang zu den Testeinrichtungen eines Reallabors zu gewähren;
bestimmt, folgende Stellen zu errichten:
eine Plattform für ein Netto-Null-Europa zur Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Nutzung von Netto-Null-Technologien,
eine Wissenschaftliche Beratungsgruppe für den Regelungsaufwand der Netto-Null-Industrie zur Bewertung der Auswirkungen der Verordnung auf die industrielle Entwicklung.
Die Kommission
überwacht die Fortschritte der EU bei der Verwirklichung ihrer Ziele durch Erstellung eines Bewertungsberichts bis zum und danach alle drei Jahre;
Sie gilt seit dem mit Ausnahme der Artikel 26 und 28, die am in Kraft treten.
HINTERGRUND
Die Verordnung, die als Netto-Null-Industrie-Verordnung bekannt ist, ist Teil des Industrieplans zum Grünen Deal, mit dem die Fertigungskapazitäten der EU ausgebaut werden sollen, um ihre ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen.
Netto-Null. Das Gleichgewicht zwischen der Menge des produzierten und des aus der Atmosphäre entfernten Treibhausgases.
Reallabor. Eine Einrichtung für kleine Live-Tests von Innovationen in einem kontrollierten Umfeld unter behördlicher Aufsicht.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, ).
Die aufeinanderfolgenden Änderungen der Verordnung (EU) 2024/1735 wurden in den ursprünglichen Text übernommen. Diese konsolidierte Fassung dient ausschließlich Dokumentationszwecken.