Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie (EU) 2024/1760 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Mit der Richtlinie (EU) 2024/1760 soll sichergestellt werden, dass große Unternehmen der Europäischen Union (EU) und Nicht-EU-Unternehmen mit einer erheblichen Präsenz in der EU nachhaltige und verantwortungsvolle Praktiken in ihre nationalen und internationalen Tätigkeiten integrieren. Dies geschieht, indem Unternehmen:

Die Richtlinie berührt nicht die bestehenden nationalen Bestimmungen in den Bereichen Menschenrechte, Beschäftigung und soziale Rechte, Umweltschutz und Klimawandel.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie:

Sorgfaltspflicht

Unternehmen müssen risikobasierte Sorgfaltspflicht in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt durch folgende Maßnahmen erfüllen:

Sie sind verpflichtet, einen Plan zur Minderung der Folgen des Klimawandels anzunehmen und umzusetzen, der Folgendes enthält:

Nicht-EU-Unternehmen müssen einen Bevollmächtigten als Kontaktstelle für nationale Aufsichtsbehörden benennen.

Informationsunterstützung

Die Europäische Kommission:

Die Mitgliedstaaten betreiben einzeln oder gemeinsam spezielle Websites, Plattformen oder Portale, um Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, Informationen und Unterstützung zu bieten.

Überwachung

Die Mitgliedstaaten:

Die Kommission richtet ein Europäisches Netz der Aufsichtsbehörden ein, um die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Stellen und die Koordinierung und Abstimmung der verschiedenen Arbeitsabläufe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erleichtern.

Sonstige Bestimmungen

Die Richtlinie ändert:

Die Kommission:

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie gilt nach folgendem Zeitplan:

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Abhilfe. Die Wiederherstellung der Situation der betroffenen Personen, Gemeinschaften und Umwelt in ihren ursprünglichen Zustand durch finanzielle Entschädigung und andere Mittel, die das Unternehmen bereitstellt und in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Auswirkungen steht.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 (ABl. L, 2024/1760, ).

Letzte Aktualisierung: