Überarbeitung des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Kommission – Überarbeitung des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Der überarbeitete Aktionsplan zielt darauf ab, die Ziele des Aktionsplans von 2016 zu stärken, und unterstreicht das anhaltende Engagement der Europäischen Union (EU) im Kampf gegen den illegalen Artenhandel. Bei entsprechender Ausstattung mit Mitteln soll der Aktionsplan als Vorlage für ehrgeizige und umfassende Maßnahmen und Kooperationen – innerhalb der EU und weltweit – dienen, um dem illegalen Artenhandel ein Ende zu setzen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Kontext und Bedeutung

Der illegale Artenhandel ist ein bedeutendes globales Problem, das alle Länder und eine Vielzahl von gehandelten Arten betrifft. Dieser Handel stellt eine ernsthafte Bedrohung für die biologische Vielfalt dar, da er häufig zum Aussterben von Arten und zur Störung von Ökosystemen führt, was sich auch nachteilig auf lokale Gemeinschaften und die globale Gesundheit auswirken kann, da er das Risiko von Zoonosen erhöht. Der Artenhandel ist wirtschaftlich lukrativ, fördert die Korruption, schwächt die Rechtsstaatlichkeit und ist mit organisierter Kriminalität und Terrorismus verbunden.

Die Rolle der EU

Die EU spielt als Drehscheibe für den weltweiten Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen eine entscheidende Rolle. Mit einem gemeldeten Wert des illegalen Handels in der EU von mindestens 4,7 Mio. EUR im Jahr 2019 ist die EU gut aufgestellt, um bei der Bekämpfung dieses Verbrechens weltweit eine führende Rolle zu spielen. Die EU hat strenge Verordnungen erlassen, die über die Anforderungen des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) hinausgehen.

Errungenschaften und Herausforderungen

Seit 2016 ist der Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen zu einer Priorität für die politischen Entscheidungsträger und Strafverfolgungsbehörden der EU geworden, was zu verstärkten Durchsetzungsmaßnahmen, grenzüberschreitenden Ermittlungen und Strafverfolgungen geführt hat. Zudem hat die EU auch in multilateralen Foren Maßnahmen ergriffen und engagiert sich in der internationalen Zusammenarbeit. Trotz dieser Bemühungen bleiben Herausforderungen bestehen, darunter sich entwickelnde Handelsrouten, der zunehmende Online-Handel und ein Mangel an spezialisierten Ressourcen für die Strafverfolgung und Durchsetzung.

Überarbeitung des Aktionsplans

Die Überarbeitung des Aktionsplans, der sich bis 2027 erstreckt, geht auf diese Herausforderungen ein, indem sie sich auf die folgenden vier Hauptprioritäten konzentriert:

  1. Verhinderung des illegalen Artenhandels und Bekämpfung der eigentlichen Ursachen. Dazu gehört die Bekämpfung der sozioökonomischen Faktoren, die den Handel mit Wildtieren und -pflanzen begünstigen, sowie die Sensibilisierung und Förderung des legalen und nachhaltigen Artenhandels.
  2. Stärkung des rechtlichen und politischen Rahmens. Der Plan zielt darauf ab, die bestehenden Vorschriften zu verschärfen, neue Gesetzesinitiativen zu prüfen und sicherzustellen, dass die Strafen für den Artenhandel in einem angemessenen Verhältnis zum Verbrechen stehen.
  3. Durchsetzung von Vorschriften und Strategien. Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU und mit Nicht-EU-Ländern ist ein wichtiger Schwerpunkt. Der Plan zielt auch darauf ab, das Gesetz über digitale Dienste (siehe Zusammenfassung) zu nutzen, um den Online-Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen zu bekämpfen, der erheblich zugenommen hat.
  4. Stärkung der globalen Partnerschaften. In Anbetracht des globalen Charakters des illegalen Artenhandels plant die EU, die internationale Zusammenarbeit durch bilaterale, regionale und multilaterale Initiativen zu stärken.

Strategische Maßnahmen

Zur Verwirklichung dieser Prioritäten sieht der Aktionsplan mehrere Ziele und Maßnahmen vor, darunter:

Mittelzuweisung und Überwachung

Der Erfolg des Aktionsplans hängt von angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen ab. Die EU betont, wie wichtig es ist, Fragen des Artenhandels in die einschlägigen EU-Finanzierungsprogramme wie den Fonds für die innere Sicherheit, das Programm LIFE und das Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt einzubeziehen.

Zur Überwachung der Fortschritte wird die EU ein System einrichten, mit dem die Umsetzung des Aktionsplans mithilfe eines Berichtsmechanismus für die EU-Mitgliedstaaten und die Interessengruppen verfolgt werden kann. Dieses System wird die Auswirkungen des Plans auf die Verringerung des illegalen Artenhandels anhand spezifischer Indikatoren messen.

WANN TRITT DIE MITTEILUNG IN KRAFT?

Die Überarbeitung des Aktionsplans wurde am veröffentlicht und enthält einen vorläufigen Zeitplan für die Maßnahmen von 2022 bis 2027.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Überarbeitung des Aktionsplans der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels (COM(2022) 581 final vom ).

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