Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datenverordnung)

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) 2023/2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datenverordnung)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

In der Verordnung, auch bekannte als Datenverordnung, werden verschiedene Herausforderungen und Chancen durch Daten1 in der Europäischen Union (EU) thematisiert. Der Schwerpunkt liegt auf einem fairen Datenzugang und Nutzerrechten bei gleichzeitigem Schutz personenbezogener Daten. Zu den Zielen zählen:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit der Verordnung wird eine faire Aufteilung des Wertes von Daten auf die Akteure der Datenwirtschaft gewährleistet. Sie legt fest, wer welche Daten unter welchen Bedingungen nutzen darf.

Daher sind Maßnahmen enthalten, durch die Nutzer vernetzter Produkte, von Smartphones und intelligenten Haushaltsgeräten bis zu intelligenten Industriemaschinen, Zugang zu den durch sie erfassten Daten erhalten können. Außerdem sind Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit in Bezug auf Datenzugang und -nutzung, insbesondere im Zusammenhang mit vernetzten Produkten, enthalten, darunter:

Weitere Maßnahmen umfassen das Folgende:

Diese Verordnung berührt nicht Rechtsvorschriften der EU oder nationale Rechtsvorschriften über die Datenweitergabe, den Datenzugang und die Datennutzung zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder zur Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung oder für Zoll- und Steuerzwecke.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die vorliegende Verordnung ist am in Kraft getreten und gilt ab dem .

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Daten. Jede digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen sowie jede Zusammenstellung solcher Handlungen, Tatsachen oder Informationen auch in Form von Ton-, Bild- oder audiovisuellem Material.
  2. Interoperabilität. Die Fähigkeit von zwei oder mehr Datenräumen oder Kommunikationsnetzen, Systemen, vernetzten Produkten, Anwendungen, Datenverarbeitungsdiensten oder Komponenten, Daten auszutauschen und zu nutzen, um ihre Funktionen auszuführen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (Datenverordnung) (ABl. L, 2023/2854 vom ).

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