Lizenzen und Bescheinigungen von Fluglotsen – technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2015/340 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf Lizenzen und Bescheinigungen von Fluglotsen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Die Verordnung betrifft Lizenzen und medizinische Tauglichkeitszeugnisse für Fluglotsen.

Mit ihr wird ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau gesichert und gewahrt und die Mobilität von Fluglotsen über gemeinsame Schulungsstandards, darunter annehmbare Nachweisverfahren und Anleitungen, sowie die Anerkennung von Lizenzen auf EU-Ebene erleichtert. Außerdem wird ein klarer Rahmen für Ausbildungsorganisationen für Fluglotsen und die Anerkennung ihrer Lizenzen eingerichtet, gemeinsam mit den notwendigen Synergien für flugmedizinische Sachverständige und Zentren, die an der flugmedizinischen Zertifizierung von Piloten und Fluglotsen beteiligt sind.

Mit regelmäßigen Aktualisierungen wird durchgehend sichergestellt, dass das Qualifikationsprogramm für Fluglotsen den anerkannt besten Praktiken in der Luftfahrt entspricht, und es wird neuen technologischen Fortschritten und betrieblichen Veränderungen Rechnung getragen.

In einer Reihe von Anhängen werden umfassende Vorschriften und Verfahren festgelegt für:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendung

Einhaltung

Fluglotsen, Ausbilder und Prüfer, die Dienstleistungen in der EU erbringen, aber in den Diensten von Organisationen außerhalb der EU stehen, gelten als lizenziert, sofern:

Die Aufgaben und Funktionen von Nicht-EU-Fluglotsen dürfen nicht über die Rechte der von dem Nicht-EU-Land ausgestellten Lizenz hinausgehen.

Die Rechte von Nicht-EU-Ausbildern und Prüfern müssen in einem von einem Nicht-EU-Land ausgestellten Zeugnis angegeben sein und sind auf die Durchführung von Ausbildung und Beurteilungen für Ausbildungsorganisationen außerhalb der EU beschränkt.

Zuständige Behörden

Jeder Mitgliedstaat benennt oder schafft mindestens eine zuständige Behörde, die für die Zertifizierung und Aufsicht zuständig ist. Diese Behörden müssen folgende Bedingungen erfüllen:

Aufhebung

Mit der Verordnung wird Verordnung (EU) Nr. 805/2011 aufgehoben.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 30. Juni 2015 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2015/340 der Kommission vom 20. Februar 2015 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf Lizenzen und Bescheinigungen von Fluglotsen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates, zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 805/2011 der Kommission (ABl. L 63 vom 6.3.2015, S. 1-122).

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2015/340 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates (ABl. L 212 vom 22.8.2018, S. 1-122).

Siehe konsolidierte Fassung.

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010 (ABl. L 281 vom 13.10.2012, S. 1-66).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 04.06.2024