Ökodesign-Anforderungen – Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung sollen die Umweltauswirkungen von mobilen und schnurlosen Telfonen und Tablets, die in der Europäischen Union (EU) in Verkehr gebracht werden, mit Mindestanforderungen eingegrenzt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Wesentliche Funktionen

Überprüfung

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Diese Verordnung tritt am in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 6, der am in Kraft getreten ist.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

  1. Ökodesign. Politik zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Produkte hinsichtlich ihres gesamten Lebenszyklus, insbesondere ihrer Energieeffizienz, durch besseres Design.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission vom zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission (ABl. L 214 vom , S. 47-93).

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