Mit der Verordnung sollen die Umweltauswirkungen von mobilen und schnurlosen Telfonen und Tablets, die in der Europäischen Union (EU) in Verkehr gebracht werden, mit Mindestanforderungen eingegrenzt werden.
Diese Verordnung tritt am in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 6, der am in Kraft getreten ist.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2023/1670 der Kommission vom zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/826 der Kommission (ABl. L 214 vom , S. 47-93).
Letzte Aktualisierung