Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

Verordnung (EU) 2019/1716 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES UND DER VERORDNUNG?

Sie sind Teil des Instrumentariums der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union (EU), mit dem die GASP-Ziele gefördert werden sollen, indem die Rechtsgrundlage für EU-Sanktionen angesichts der politischen und sozialen Lage in Nicaragua geschaffen wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Beschluss und die Verordnung, die mehrere Male geändert wurden, enthalten u. a.:

Eine Liste der Personen, gegen die diese restriktiven Maßnahmen verhängt werden, ist in den Anhängen des Beschlusses und der Verordnung aufgeführt. Der Rat entscheidet über Änderungen dieser Liste.

Ausnahmeregelungen

Der Beschluss und die Verordnung ermöglichen Ausnahmen von diesen Maßnahmen, darunter:

WANN TRETEN DER BESCHLUSS UND DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom , S. 58-63).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses (GASP) 2019/1720 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates vom über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom , S. 1-10).

Siehe konsolidierte Fassung.

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