Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2022/2399 zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Komponenten der Single-Window-Umgebung für den Zoll

Die Verordnung stellt einen Rahmen für die digitale Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Nichtzollbehörden über drei zentrale Komponenten dar:

Dieser Rahmen ermöglicht den Informationsaustausch zwischen den nationalen Zollsystemen und den Nichtzollsystemen der EU über das EU CSW-CERTEX, um Verwaltungskontrollen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung auf elektronischem Wege zu erleichtern.

Interoperabilität der Komponenten der Single-Window-Umgebung für den Zoll

Die Interoperabilität zwischen den Komponenten der Single-Window-Umgebung für den Zoll wird durch zwei Schichten der digitalen und administrative Zusammenarbeit zwischen den Behörden (Government-to-Government, G2G) sowie zwischen Unternehmen und Behörden (Business-to-Government, B2G) ermöglicht, um den Informationsaustausch zwischen Zollbehörden, zuständigen Partnerbehörden und Wirtschaftsbeteiligten zu erleichtern. Die Ziele der Verordnung sind:

Datenschutz

Nichtzollformalitäten in der Single-Window-Umgebung für den Zoll

Überwachung und Meldung

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Diese Verordnung ist am 12. Dezember 2022 in Kraft getreten, mit Ausnahme einiger Vorschriften, die am 13. Dezember 2031 in Kraft treten werden:

HINTERGRUND

Die Rechtsvorschrift ist das erste Ergebnis der 17 Maßnahmen des Aktionsplans im Zollbereich.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Single-Window-Umgebung für den Zoll. Ein Paket an elektronischen Diensten zwecks Ermöglichung des Austauschs von Informationen zwischen den elektronischen Systemen von Zollbehörden, zuständigen Partnerbehörden und Wirtschaftsbeteiligten.
Zuständige Partnerbehörde. Die Kommission oder jede Behörde eines Mitgliedstaats, die befugt ist, eine bestimmte Funktion im Zusammenhang mit der Erfüllung der einschlägigen Nichtzollformalitäten der EU wahrzunehmen.
Nichtzollformalitäten der EU. Alle Vorgänge, die für den internationalen Warenverkehr nach anderen Rechtsvorschriften der EU als den zollrechtlichen Vorschriften von einem Wirtschaftsbeteiligten oder einer zuständigen Partnerbehörde durchzuführen sind.
Nichtzollsystem der EU. Ein elektronisches System der EU, das durch Rechtsvorschriften der EU eingerichtet ist, zur Erreichung der darin enthaltenen Ziele genutzt oder darin genannt wird, um Informationen über die Erfüllung der jeweiligen Nichtzollformalitäten der EU zu speichern.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2022/2399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 zur Einrichtung der Single-Window-Umgebung der Europäischen Union für den Zoll und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (ABl. L 317 vom 9.12.2022, S. 1-23).

Letzte Aktualisierung: 07.12.2022