Gesetz über digitale Dienste

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Über das Gesetz über digitale Dienste soll das Online-Umfeld sicherer für Verbraucherinnen und Bürger sowie Unternehmen in der Europäischen Union (EU) gemacht werden, mit einer Reihe an Vorschriften für:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit der Verordnung werden Pflichten und ein System der Verantwortung und Transparenz von Anbietern von Vermittlungsdiensten eingeführt, darunter:

Die Verordnung enthält zudem besondere Vorschriften für:

Das Gesetz über digitale Dienste schützt die Rechte und Interessen aller beteiligten Parteien, insbesondere der Bürgerinnen und Bürger der EU, durch:

Krisenreaktionsmechanismus

Im Falle einer Krise, bei der außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit in der EU oder in wesentlichen Teilen der EU führen, kann die Kommission Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen auffordern zu:

Geänderte Richtlinie

Mit der Verordnung wird die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr geändert.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

Das Gesetz über digitale Dienste ist Teil eines Paktes, das auch die Verordnung (EU) 2022/1925, das Gesetz über digitale Märkte (siehe Zusammenfassung), umfasst.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1-102).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1-66).

Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) (ABl. L 178 vom 17.7.2000, S. 1-16).

Letzte Aktualisierung: 15.02.2023