Gesetz über digitale Märkte

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) 2022/1925 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung soll ein wettbewerbsfähiger und gerechter digitaler Sektor sichergestellt werden, in dem innovative digitale Unternehmen wachsen können und die Sicherheit der Nutzer gewährleistet ist durch:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Große Online-Plattformen gelten als „Torwächter“ im Sinne dieser Verordnung, wenn sie:

Zu den zentralen Plattformdiensten gehören unter anderem:

Torwächter müssen:

Torwächter dürfen:

Einhaltung

Die Europäische Kommission ist alleinige Durchsetzungsbehörde dieser Verordnung und wird von einem Ausschuss und einer hochrangigen Gruppe unterstützt.

Wenn ein großes Online-Unternehmen als Torwächter benannt, muss es die Vorschriften der Verordnung nach spätestens sechs Monaten erfüllen.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften dieser Verordnung riskiert ein Torwächter:

Durchführungsrechtsakte

Geänderte Richtlinien

Die Verordnung ändert zwei Richtlinien:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 2. Mai 2023 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Das Gesetz über digitale Märkte ist Teil eines Paktes, das auch das Gesetz über digitale Dienste (siehe Zusammenfassung) umfasst.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1-66).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Durchführungsverordnung (EU) 2023/814 der Kommission vom 14. April 2023 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung bestimmter Verfahren durch die Kommission nach der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 102 vom 17.4.2023, S. 6-19).

Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1-102).

Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 409 vom 4.12.2020, S. 1-27).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie (EU) 2020/1828 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17-56).

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 02.06.2023