Übereinkommen über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Übereinkommen über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean (SIOFA)

Beschluss 2006/496/EG – die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean

WAS IST DER ZWECK DES ÜBEREINKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

Das Übereinkommen über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean (SIOFA) zielt darauf ab,

Beschluss 2006/496/EG genehmigt das Übereinkommen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Übereinkommen umfasst internationale Gewässer zwischen Ostafrika und Westaustralien (im Wesentlichen südlich von 10 Grad Nord und nördlich von 60 Grad Süd, ausgenommen alle Gewässer unter nationaler Gerichtsbarkeit). Die Fischereiressourcen im Geltungsbereich des Übereinkommens sind alle Ressourcen von Fischen, Weichtieren, Krebstieren und anderen sesshaften Arten in diesem Gebiet, ausgenommen sesshafte Arten, die der Fischereihoheit der Küstenstaaten unterliegen, und weit wandernde Arten.

Das Übereinkommen ermöglicht die Teilnahme aller Rechtsträger, deren Schiffe in dem Gebiet nach SIOFA-Fischereiressourcen gefischt haben oder dies beabsichtigen.

Vertragsparteien und teilnehmende Rechtsträger wenden die folgenden Grundsätze an:

Vertragsparteien und teilnehmende Rechtsträger:

Mit dem Übereinkommen werden die folgenden Gremien eingerichtet.

Das Übereinkommen enthält Verpflichtungen für die Vertragsparteien und teilnehmenden Rechtsträger

Das Übereinkommen enthält spezifische Pflichten für Flaggenstaaten* zur

Das Übereinkommen enthält spezifische Pflichten für Hafenstaaten* zur

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen wurde am 7. Juli 2006 unterzeichnet. Es trat im Juni 2012 in Kraft.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Vertragsparteien. Alle Länder oder Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, die Mitglied des Übereinkommens sind.
Flaggenstaaten. Ein Staat, dessen Schiffe berechtigt sind, seine Flagge zu führen.
Hafenstaaten. Ein nationaler Hafen, der für die Inspektion von Schiffen zuständig ist.

HAUPTDOKUMENTE

Übereinkommen über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean (SIOFA) (ABl. L 196 vom 18.7.2006, S. 15-24).

Beschluss 2006/496/EG des Rates vom 6. Juli 2006 über die Unterzeichnung, im Namen der Europäischen Gemeinschaft, des Übereinkommens über die Fischerei im südlichen Indischen Ozean (ABl. L 196 vom 18.7.2006, S. 14).

Letzte Aktualisierung: 13.07.2022